EU-Verkehrsminister: Entschädigung erst nach vier Stunden Verspätung
Eine bedeutsame Neuerung im Passagierrecht steht in den Startlöchern: Künftig sollen Reisende erst nach einer Flugverspätung von vier Stunden Anspruch auf Entschädigung haben. Dieser Beschluss wurde kürzlich auf einem Treffen der EU-Verkehrsminister in Luxemburg von einer Mehrheit positiv aufgenommen, wie aus Diplomatenkreisen verlautete.
Während die EU-Staaten also offensichtlich an einem Strang ziehen, liegt der Ball nun beim Europaparlament. Dieses hat die Möglichkeit, weitere Änderungen an den vorgeschlagenen Regelungen vorzunehmen. Die Reisebranche und betroffene Fluggäste dürfen gespannt sein, wie sich die finalen Bestimmungen gestalten werden.
Auf den Punkt gebracht: Die Diskussion um die Rechte von Flugreisenden bleibt spannend und könnte je nach Entscheidung des Europaparlaments weitreichende Auswirkungen mit sich bringen.

