
Eine bedeutsame Neuerung im Passagierrecht steht in den Startlöchern: Künftig sollen Reisende erst nach einer Flugverspätung von vier Stunden Anspruch auf Entschädigung haben. Dieser Beschluss wurde kürzlich auf einem Treffen der EU-Verkehrsminister in Luxemburg von einer Mehrheit positiv
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