Ersatz für gestrichenen Flug
18. Februar 2026, 09:13 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 18.02.2026 (lifePR) - Am Tag des Abflugs erfuhren Reisende, dass ihr Flug aus dem Iran gestrichen wurde und erhielten die Auskunft, dass es keinen Ersatzflug gäbe. Die Reisenden organisierten daher selbst Ersatzflüge und verlangten die Kosten von rund 15.000 Euro von der Airline zurück. Mit Erfolg. Laut ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt zu ihren Gunsten, da es als nachgewiesen angesehen wurde, dass die Betroffenen die Auskunft erhalten hatten, sich selber kümmern zu müssen (Az.: 16 U 89/24).
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