Emoji als Zustimmung
18. Dezember 2024, 09:36 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 18.12.2024 (lifePR) - ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München, welches statt einer Erklärung ein Emoji auslegen musste. Das Gericht entschied, dass das eine Grimasse schneidende Emoji als Antwort auf die angekündigte Lieferverzögerung des neuen Ferrari nicht bedeutet, dass man damit einverstanden ist (Az.: 19 U 200/24 e).
Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des OLG München.

