Datenschutz unter der Lupe: BGH prüft Schufa-Speicherfristen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich derzeit mit einer grundlegenden Frage des Datenschutzes: Wie lange dürfen wirtschaftliche Auskunfteien wie die Schufa Informationen über erledigte Zahlungsstörungen speichern? Anlass ist eine Klage eines Verbrauchers, der sich gegen die mehrjährige Speicherung von Forderungen durch die Schufa wehrt, obwohl diese längst beglichen sind. Der Kläger sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die deutlich festlegt, wie lange solche Daten aufbewahrt werden dürfen. Wirtschaftsauskunfteien haben jedoch ein eigenes Regelwerk geschaffen, das der hessische Datenschutzbeauftragte genehmigt hat. Dieses erlaubt eine Speicherfrist von bis zu drei Jahren für erledigte Zahlungsstörungen, wobei die Frist in bestimmten Fällen auf 18 Monate verkürzt werden kann.
Die zentrale Frage vor dem BGH ist, ob die Schufa das Recht hat, Daten über ausgeglichene Forderungen weiterhin zu speichern. Das Oberlandesgericht Köln hatte zuvor entschieden, dass die Schufa solche Daten unmittelbar nach Begleichung löschen muss und verurteilte die Auskunftei zur Zahlung von Schadenersatz. Die Schufa erhob daraufhin Revision, weshalb der Fall nun in Karlsruhe verhandelt wird.
Ein weiterer diskussionswürdiger Punkt ist, ob die Regeln für das amtliche Schuldnerverzeichnis auch auf die Schufa-Daten anwendbar sind. Demnach müssten Einträge sofort gelöscht werden, sobald die Forderungen beglichen sind. Die Schufa warnt allerdings, dass ohne Informationen über frühere Zahlungsschwierigkeiten die Bonitätsprüfung von Personen künftig erheblich erschwert würde.
Trotz nachgewiesener vollständiger Rückzahlung, so die Schufa, bleibt das Risiko weiterer Zahlungsschwierigkeiten bei diesen Personen deutlich höher. Die Klägerseite argumentierte, dass negative Schufa-Einträge erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für Betroffene haben können, etwa bei der Wohnungs- und Jobsuche oder beim Autokauf. Zudem kritisierten sie die ihrer Meinung nach willkürlich gesetzten Fristen für die Datenaufbewahrung. Wann der Bundesgerichtshof seine Entscheidung verkünden wird, bleibt zunächst ungewiss.

