Commerzbank muss zahlen – und der Streit um Strafzinsen bekommt eine neue Dimension
Als die Europäische Zentralbank zwischen 2014 und 2022 Negativzinsen verlangte, rückte eine ungewöhnliche Gebührenart in die Bankverträge ein: Verwahrentgelte für höhere Guthaben. Viele Institute reichten die Belastung an ihre Kunden weiter, auch die Commerzbank – meist für Beträge oberhalb von 50.000 Euro. Nun holt die Vergangenheit die Bank ein.
Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ bereitet sie Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt rund zehn Millionen Euro vor. Etwa 40.000 Betroffene wurden bereits kontaktiert.
Gerichtsurteile kippen eine etablierte Praxis
Der Bundesgerichtshof stellte im Februar 2025 klar, dass Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig sind. Negativzinsen stünden dem Grundgedanken des Sparens „diametral entgegen“. Das Oberlandesgericht Frankfurt verpflichtete die Banken daraufhin, ihre Kunden aktiv über die Unwirksamkeit der entsprechenden Klauseln zu informieren. Damit wurde aus einer jahrelang geduldeten Marktlogik ein rechtliches Risiko, das sich nun in Entschädigungen niederschlägt.
Die Commerzbank zieht Konsequenzen
Eine Sprecherin der Bank betont, dass seit Mitte 2022 keine Verwahrentgelte mehr erhoben werden. Die fraglichen Klauseln seien aus den Verträgen entfernt worden, die Umsetzung der Urteile sei abgeschlossen. Entscheidend ist nun, dass sich die angeschriebenen Kunden zurückmelden – erst dann wird die Zahlung wirksam.
Ein Lehrstück über Transparenzpflichten
Der Fall zeigt, wie schnell sich regulatorische Rahmenbedingungen verschieben können. Was einst als Notmaßnahme in der Niedrigzinsphase begann, wird im Nachhinein juristisch neu bewertet. Und er zeigt, wie eng Gerichte inzwischen prüfen, ob Banken grundlegende Vertragszwecke aushöhlen. Für die Branche ist die Entscheidung mehr als ein Rückblick – sie definiert die Grenzen künftiger Gebührenmodelle.


