Bundesverfassungsgericht weist höhere Bafög-Forderungen zurück
In einem richtungsweisenden Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass Studierende keinen grundgesetzlich abgesicherten Anspruch auf eine Erhöhung der Bafög-Leistungen haben. Der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das Grundgesetz vorsieht, begründe keinen individuellen Rechtsanspruch für Studierende ohne finanzielle Mittel, eine Hochschulausbildung durch staatliche Unterstützung zu sichern.
Das oberste Gericht stellte klar: Eine existenzsichernde Arbeit anzunehmen, auch wenn dadurch das Studium erschwert wird, sei möglich. Bafög leistet als Ausbildungsförderung einen Beitrag für diejenigen, die über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen und berücksichtigt dabei Einkommen und Vermögen der Antragsteller sowie ihrer Eltern. 2023 waren bundesweit 635.600 Bafög-Empfänger registriert.
Im konkreten Fall hatte eine Masterstudentin vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revision der Bafög-Anspruchshöhe angestrebt, da sie diese im Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 als verfassungswidrig ansah. Die Klage führte schlussendlich zur Klarstellung in Karlsruhe: Der Staat hat keinen direkten Handlungsauftrag im Hinblick auf die Hochschulausbildung, auch wenn Chancengleichheit im Bildungswesen von Bedeutung bleibt.
Gleichwohl betonte der Senat, dass der Zugang zu Bildung nicht maßgeblich von Vermögensverhältnissen abhängen sollte, da dies der Gleichheit und dem Sozialstaatsprinzip widerspräche. Dennoch bleibt laut Urteil ein grundgesetzlicher Anspruch auf dauerhafte Leistungen im Bildungskontext aus.
Vertreter des Deutschen Studierendenwerks und der Hochschulrektorenkonferenz forderten, der Bundestag müsse seinen sozialpolitischen Spielraum nutzen und die Bafög-Regelungen umfassend reformieren. Auch Bemühungen der Regierung, die Förderung an veränderte Lebensverhältnisse der Studierenden anzupassen, wurden unterstrichen. Die jüngsten Erhöhungen bleiben laut Kritikern jedoch hinter den Lebensunterhaltskosten zurück.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger signalisierte in einem ARD-Interview die Absicht der Regierung, das Bafög-System kontinuierlich zu stärken und seine Anpassung an die Inflation regelmäßig zu überprüfen.
Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, sowie Kai Gehring von den Grünen, unterstrichen die Dringlichkeit einer weiteren Reform: Auch wenn bereits signifikante Erhöhungen beschlossen wurden, bleibe ein systematischer Erhöhungsmechanismus aus.

