
In einem richtungsweisenden Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass Studierende keinen grundgesetzlich abgesicherten Anspruch auf eine Erhöhung der Bafög-Leistungen haben. Der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das Grundgesetz vorsieht, begründe
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