Bundesverfassungsgericht prüft Wahlbeschwerde des BSW
Das von Sahra Wagenknecht initiierte Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat seine Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl 2025 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, wie bereits der 'Stern' berichtete. Die deutsche Presseagentur (dpa) erhielt die Bestätigung über den Eingang der Beschwerdeschrift von einem Gerichtssprecher. In dem umfassenden 177-seitigen Dokument stellt das BSW seine Vorwürfe anhand von acht eidesstattlichen Erklärungen dar. Ziel ist es, mutmaßliche Auszählungsfehler aufzudecken, die das offizielle Wahlergebnis in Frage stellen.
Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali äußerte sich überzeugt, dass die Faktenlage 'strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW' nahelegt. Sie kommentierte weiter, dass das amtliche Ergebnis dadurch als falsch zu bewerten sei. Sahra Wagenknecht selbst betonte, dass die Partei nicht den Einzug in den Bundestag anfechte, sondern stattdessen ein korrektes Wahlergebnis und das Vertrauen der Bevölkerung in den demokratischen Prozess sicherstellen möchte.
Bei der Wahl im Februar 2025 verpasste das BSW mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp die Fünf-Prozent-Hürde und damit den Einzug ins Parlament. Trotz der Annahme des BSW, dass Zählfehler die Ursache für das Scheitern seien, hat der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags die Beschwerde nach einer langen Überprüfung als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen. Eine Neuauszählung wurde abgelehnt. Das BSW argumentiert jedoch, dass im Fall richtiger Zählungen die Parlamentsmandate anders verteilt worden wären, und die aktuelle schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) möglicherweise keine eigenständige Mehrheit erreicht hätte.

