Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen: Sieg für Ärzte
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die geplanten Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Erste Senat gab den Verfassungsbeschwerden zweier Gruppen von Intensiv- und Notfallmedizinern statt und hob die Regelungen auf, weil sie die in der Verfassung verankerte Berufsfreiheit der Ärzte unzulässig einschränkten. Die Bundesregierung hatte ursprünglich im Jahr 2022 auf Druck des Gerichts gehandelt und Vorgaben für die medizinische Triage in Notlagen festgelegt. Diese basierten auf der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit und sollten Diskriminierung aufgrund von Behinderung verhindern.
Der Marburger Bund, der die Beschwerdeführer unterstützte, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Er hatte kritisiert, dass die Regelungen den Medizinern oft unmögliche Entscheidungen aufbürdeten, die ihrem ethischen Selbstverständnis widersprächen. Insbesondere das Verbot einer nachträglichen Triage war ein Streitpunkt. Diese Regel hätte es untersagt, die Behandlung eines Patienten zugunsten eines Patienten mit besseren Überlebenschancen zu unterbrechen.
Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, dass die Berufsfreiheit der Ärzte im Grundgesetz geschützt ist und ihnen Entscheidungsspielräume in der therapeutischen Verantwortung gewährleistet. Diese sollten frei von staatlichen Vorgaben verbleiben, sofern sie nicht direkt zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führen. Die Triage-Regeln zielten jedoch lediglich auf die Auswirkungen einer Pandemie ab, nicht auf direkte Eindämmungsmaßnahmen.
Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz betonte, dass das Urteil des höchsten deutschen Gerichts klare Grenzen aufzeige. Auch nach der Entscheidung müsse die Sensibilität im Umgang mit Entscheidungen in Notlagen gewahrt bleiben. Dabei dürften Merkmale wie Alter oder Behinderung niemals allein ausschlaggebend für medizinische Entscheidungen sein.

