Bundesverfassungsgericht: Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte gestärkt
In Zeiten pandemiebedingter Krisen, wenn medizinische Ressourcen knapp sind, stehen Ärztinnen und Ärzte vor der Herausforderung, Entscheidungen über die Priorisierung von Behandlungen treffen zu müssen. Diese sogenannte Triage fand Eingang in das Infektionsschutzgesetz, doch sorgte sie unter Intensiv- und Notfallmedizinern für erheblichen Unmut. Der Grund: Eine Kollision mit ihrem berufsethischen Selbstverständnis.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun zugunsten zahlreicher Ärztinnen und Ärzte entschieden, die gesetzliche Neuregelung zur Triage für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Die gesetzlichen Vorgaben schränkten sie in ihrer Berufsfreiheit ein. Der Bund verfüge über keine adäquate Gesetzgebungskompetenz für diese Regelungen, bestätigte der Erste Senat des Gerichts.
Der Ursprung des Wortes Triage liegt im Französischen und bedeutet "auswählen". Dieses Konzept tritt in Aktion, wenn Ärztinnen und Ärzte bei Notfällen mit vielen Verletzten eine Priorisierung festlegen müssen. Während der Corona-Pandemie rückte das Thema im Zuge überlasteter Intensivstationen deutlich in den Vordergrund. Eine Neuregelung durch den Bundestag 2022 zielte darauf ab, Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung zu schützen und legte fest, dass Behandlungen prioritär nach der kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden werden sollten.
Kritik an den Triage-Statuten entfachte eine von 14 Ärzten eingereichte und vom Marburger Bund unterstützte Verfassungsbeschwerde, die gegen die Einschränkungen in medizinischen Notsituationen gerichtet war. Insbesondere die verbale Keule über das "ex post"-Triage-Verbot führte zu deutlichen Gewissenskonflikten für die medizinische Fachwelt.
Das Gericht hob die verfassungsmäßig garantierte Berufsfreiheit hervor, die Ärztinnen und Ärzten eine von Weisungen freie Therapieentscheidung zusichert. Die Triage-Regeln, so das Urteil, berührten mehr die pandemischen Auswirkungen als deren Eindämmung und prophylaktische Maßnahme – eine Regelungskompetenz des Bundes werde nicht anerkannt.
Der Marburger Bund feierte die Entscheidung als Meilenstein für die freiberufliche Souveränität der Ärzteschaft und als wichtige Absicherung im Umgang mit Notlagen. Nach Worten der ersten Vorsitzenden Susanne Johna, werde das ärztliche Berufsethos fortan als unantastbare Grenze staatlicher Regulierung gewürdigt.
Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts richtet sich der Blick auf die Bundesländer, die nun gebeten werden, diskriminierungsfreie und praxisorientierte Lösungen zu kreieren. Gesundheitsministerin Nina Warken betonte die Notwendigkeit an Rechtssicherheit für Betroffene und Mediziner in Extremsituationen und die unabdingbare Schutzpflicht des Staates auch für Menschen mit Behinderung. Die Bundesregierung plane, in Zusammenarbeit mit den Ländern, erforderliche Konsequenzen zu ziehen.

