Bundestag verlängert Haftungsgesetz für Paketdienste: Ein Schritt zu mehr sozialer Absicherung
Der Bundestag hat sich entschieden, die Gültigkeit eines Gesetzes zur sozialen Absicherung von Paketboten zu verlängern. Im Fokus der Regelung steht die als Nachunternehmerhaftung bekannte Maßnahme, die ursprünglich Ende 2025 auslaufen sollte.
Diese stellt sicher, dass Versandhändler haftbar gemacht werden können, falls ihre Subunternehmer keine Sozialbeiträge zahlen. Bereits 2019 wurde das Gesetz eingeführt, um der weit verbreiteten Praxis entgegenzuwirken, bei der zahlreiche Paketdienstmitarbeiter durch Subunternehmer beschäftigt wurden.
SPD-Abgeordneter Jan Dieren lobte die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme: „Seit der Einführung setzen Großunternehmen zunehmend auf eigene Mitarbeiter.“ Dies hat laut Dieren zu einem deutlichen Anstieg von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in der Paketbranche geführt.

