Bundesregierung bereitet Vorschläge für EU-Meeresschutzplan vor
Deutschland steht in den Startlöchern, um einen entscheidenden Beitrag zum europaweiten Meeresschutz zu leisten. Im Zuge des von der EU-Kommission angestoßenen Aktionsplans für die Bewahrung der Meeresumwelt und einer ökologisch ausgerichteten Fischerei, steht die Bundesregierung kurz davor, ihren eigenen Maßnahmenkatalog nach Brüssel zu senden. Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin kündigte an, dass dieser Katalog eine Reihe an Initiativen beinhalten wird – darunter Strategien zur Reduktion von Beifang, den Schutz spezifischer Arten sowie den Erhalt des Meeresbodens, und nicht zuletzt den Einbezug von Forschung sowie innovativen Ansätzen.
Die Europäische Union hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent ihrer Gewässer unter Schutz zu stellen. Gemäß der Biodiversitätsstrategie der EU sollen die Mitgliedsstaaten hierzu eigene Maßnahmen ergreifen. Besonders im Fokus steht das langsame Auslaufen der Grundschleppnetzfischerei innerhalb von Schutzgebieten bis zum Jahr 2030. Die EU-Kommission verlangt, dass entsprechende nationale Pläne und Vorschläge bis spätestens März 2024 konkretisiert sein sollten.
Obwohl der EU-Aktionsplan keine direkte gesetzliche Verpflichtung nach sich zieht, forderte die Kommission bereits im letzten Frühjahr eine intensivere Kooperation zwischen der Fischereibranche und den regionalen sowie nationalen Behörden. Der deutsche Maßnahmenplan soll bereits umgesetzte und noch laufende Fischereiprojekte in deutschen Schutzgebieten, als auch zukünftige, präzise abgestimmte Vorhaben enthalten.
Im Land der Fischer und Meeresschützer hat jedoch die Diskussion um das bevorstehende Verbot von Grundschleppnetzen hohe Wellen geschlagen. Die bedrohten Existenzen derer, die mit dieser Methode ihren Lebensunterhalt sichern, stehen auf dem Spiel. Kritik von Umweltschützern unterstreicht dabei die Schädigung des Meeresbodens durch diese Fanggeräte als zentralen Aspekt. Mit einer detaillierten Prüfung jedes Meeresschutzgebietes möchte die Bundesregierung aufzeigen, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen für den Meeresboden notwendig sind – ein Versprechen, das an die EU-Kommission übermittelt wird. Den Ausgleich zwischen dem Erhalt der Biodiversität und den Interessen der nachhaltigen Fischerei zu finden, bleibt eine der größten Herausforderungen. (eulerpool-AFX)