Bundeskabinett beschließt neue Regelung für ukrainische Geflüchtete
Ukrainische Flüchtlinge, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland einreisen, sollen künftig weniger staatliche Unterstützung erhalten. Gemäß einem neuen Gesetzesentwurf der Arbeitsministerin Bärbel Bas wird diesen Personen anstelle des Bürgergeldes nur noch eine reduzierte Unterstützung auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes zuteil. Der von der Bundesregierung gebilligte Entwurf benötigt noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, um in Kraft treten zu können.
Innerhalb der SPD gibt es Bedenken gegenüber dieser Reform, die einst im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. Auch Arbeitsministerin Bas zeigte im Bundestag Verständnis für die kritischen Stimmen und äußerte ihren eigenen Unmut über das Vorhaben.
Stimmen aus den Jobcentern mahnen, die geplanten Änderungen könnten die schnelle Integration in den Arbeitsmarkt behindern. Dabei verdeutlichen Zahlen, dass die neuen Regelungen den Staat nicht entlasten, sondern mehr Kosten verursachen könnten.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, erhalten Geflüchtete, die nach dem Stichtag eintreffen, niedrigere Leistungen als diejenigen, die bereits zuvor angekommen sind. Der monatliche Satz für Alleinstehende würde im Vergleich zum Bürgergeld um rund 20 Prozent niedriger ausfallen. Dennoch entstehen durch die Anpassung an das Asylbewerberleistungsrecht Mehrausgaben in Höhe von etwa 1,3 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern erstatten soll.
Ungeachtet der materiellen Anpassungen bleibt die Arbeitsmarktintegration ein zentrales Anliegen. Der 'Job-Turbo' von Bas' Vorgänger Hubertus Heil soll weiterhin vielen ukrainischen Geflüchteten den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Die jüngsten Untersuchungen zeigen, dass sich bereits 242.000 Ukrainerinnen und Ukrainer im Jahr 2024 erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert haben.
Besonders umstritten sind die politischen Kommentare. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wies darauf hin, dass junge Männer eher in der Ukraine zur Verteidigung als in Deutschland auf staatliche Leistungen angewiesen seien. Die geplante Stichtagsregelung zielt allerdings darauf ab, eine komplizierte rückwirkende Berechnung zu vermeiden und die Verwaltung zu entlasten.

