Bürokratie verhindert Innovation
UAV DACH fordert Bürokratieabbau für den kommerziellen Drohneneinsatz

19. Januar 2026, 15:06 Uhr · Quelle: Pressebox
Bürokratie verhindert Innovation
Foto: Pressebox
Im Sinne der Mitglieder des Verbands für unbemannte Luftfahrt sowie der gesamten europäischen UAS-Industrie tritt Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender des UAV DACH, dafür ein, die Rahmenbedingungen für die kommerzielle Drohnennutzung zu verbessern.
Der UAV DACH fordert Bürokratieabbau in der Drohnenregulierung, um Innovationen in Sektoren wie Medizin und Logistik voranzutreiben.

Berlin, 19.01.2026 (PresseBox) - Unbemannten Luftfahrtsystemen gehört die Zukunft. Doch die geltenden Regelungen der deutschen Luftverkehrsordnung stehen dieser Zukunft häufig im Weg. Insbesondere § 21h LuftVO bremst die wirtschaftliche Nutzung von Drohnen massiv aus. Der UAV DACH als europäischer Verband für unbemannte Luftfahrt mit Sitz in Berlin fordert deshalb eine Anpassung der LuftVO mit klarem Fokus auf den Bürokratieabbau und Erleichterungen für kommerzielle Drohnenanwendungen.

Umfangreiche Antragsprozesse und langwierige Genehmigungsverfahren belasten sowohl die Drohnenindustrie als auch die zuständigen Behörden. Ein Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Sachverhalt steht. „Die Lieferung eines dringend benötigten Medikaments vom Lager in ein Dorf dauert oft nur wenige Minuten. Das darf keinen Genehmigungsaufwand von vielen Stunden verursachen“, bringt es Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender des UAV DACH, auf den Punkt. Die heutige Verwaltungspraxis verursacht hohe administrative Aufwände, lange Verfahrensdauern und uneinheitliche Entscheidungen. Diese führen weder zu einem messbaren Gewinn für die öffentliche Sicherheit noch für die Gesellschaft. Investitionen werden gehemmt, technologische Entwicklungen verzögert oder in anderen Ländern umgesetzt.

Insbesondere die Vielzahl sogenannter geografischer Gebiete nach § 21h der Luftverkehrsordnung, in denen besonders strenge Auflagen gelten, erstickt den sicheren und sinnvollen Drohnenbetrieb zu oft im Keim. Eine Erhebung des Verbands für unbemannte Luftfahrt unter seinen Mitgliedsunternehmen zeigt: Luftraumbeschränkungen nach der Luftverkehrsordnung verursachen 48 Prozent des gesamten Antragsaufwands für eine Betriebsgenehmigung. Unternehmen benötigen durchschnittlich 13,7 Stunden für Antragstellung und Prüfung pro Kilometer Flugstrecke im Drohnenbetrieb.

Aktuell gibt es alleine in Deutschland rund 500.000 geografische Gebiete mit Einschränkungen, die bei jeder Genehmigung einzeln berücksichtigt werden müssen. Und das gleich doppelt: sowohl bei Drohnenbetreibern als auch bei den Behörden. Viele dieser Einschränkungen haben keinen erkennbaren sicherheitsrelevanten oder gesellschaftlichen Nutzen. „Das bestehende System verursacht vermeidbare Kosten auf Seiten der öffentlichen Hand sowie bei den Unternehmen und verhindert zudem sinnvolle kommerzielle Anwendungen, die bereits heute sicher durchführbar wären“, ärgert sich Dr. Gerald Wissel.

Einschränkungen für Drohnenanwendungen dürfen nicht dauerhaft an Bodeninfrastrukturen gekoppelt sein. Wie in der bemannten Luftfahrt üblich, sollten Flugeinschränkungsgebiete eine Ausnahme und nicht die Regel sein. Der UAV DACH fordert deshalb die Abschaffung aller geografischen Gebiete für kommerzielle Anwendungen und eine klare Definition von sicherheitsrelevanten Bereichen, die grundsätzlich gemieden werden sollen, wie beispielsweise Einrichtungen der Bundeswehr.

Unternehmen aus zentralen Wirtschaftssektoren könnten Drohnen deutlich effizienter und vor allem häufiger einsetzen, wenn bürokratische Hürden abgebaut werden. Dazu zählen unter anderem die Deutsche Bahn, die Großindustrie, die chemische Industrie, der medizinische Sektor, der Agrarsektor sowie die Logistik. Inspektionen, Transporte und Überwachungsaufgaben – beispielsweise zum Schutz der kritischen Infrastruktur – ließen sich schneller, sicherer und kostengünstiger durchführen. Komplexe Genehmigungsverfahren verhindern allerdings Anwendungen, die heute bereits möglich, vielfach erprobt und wirtschaftlich sind.

Um den zuständigen Sicherheitsbehörden die Lagebeurteilung sowie die Unterscheidung zwischen legalem und illegalem Drohnenbetrieb zu erleichtern, spricht sich der UAV DACH für eine Trennung von privater und kommerzieller Drohnennutzung aus. „Es braucht klare Regeln, sodass die private Nutzung nur auf genehmigten Modellflugplätzen oder im eigenen Garten möglich ist und ein sicherer Betrieb kommerzieller Anwendungen so wenig wie möglich eingeschränkt wird“, betont Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender des UAV DACH.

Da aufgrund der geltenden Rechtslage bereits umfassende Bestimmungen zur Planung, Genehmigung und sicheren Durchführung beachtet werden müssen, führt weniger Bürokratie bei gleichbleibendem Sicherheitsniveau zu mehr Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit und Akzeptanz. Ein wirksamer Bürokratieabbau erfordert zudem keine zusätzlichen Haushaltsmittel. Im Gegenteil. Er ermöglicht, gleichzeitig hohe Kosten in Wirtschaft und Verwaltung zu senken. Für die Bundesregierung ergibt sich hier die Chance, mit klaren regulatorischen Entscheidungen für die Wirtschaft neue Möglichkeiten zu schaffen und Deutschland als Leitmarkt für die unbemannte Luftfahrt zu etablieren. Ganz im Sinne der „Advanced Air Mobility“-Strategie des Bundesministeriums für Verkehr.

Luft- / Raumfahrt / Drohnen / Bürokratie / UAV DACH / Luftverkehrsordnung / Innovation
[pressebox.de] · 19.01.2026 · 15:06 Uhr
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