
Berlin, 19.01.2026 (PresseBox) - Unbemannten Luftfahrtsystemen gehört die Zukunft. Doch die geltenden Regelungen der deutschen Luftverkehrsordnung stehen dieser Zukunft häufig im Weg. Insbesondere § 21h LuftVO bremst die wirtschaftliche Nutzung von Drohnen massiv aus. Der UAV DACH als europäischer
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