BGH verweist Werbeblocker-Streit an Hamburger Gericht zurück
Der Bundesgerichtshof hat die langjährige Auseinandersetzung um Werbeblocker auf Webseiten an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen. Dabei konnte der Medienkonzern Axel Springer einen Teilerfolg verbuchen: Der BGH gestattet es dem Verlag, seine Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz weiterzuverfolgen. Im Zentrum des Konflikts steht der Werbeblocker Adblock Plus, gegen den sich Springer wendet.
Die kritische Frage lautet, ob der Einsatz des Werbeblockers eine unzulässige Umgestaltung der Webseiten-Programmierung und damit eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Zuvor scheiterte Axel Springer in den Vorinstanzen mit dieser Argumentation.
Der BGH bemängelte die Urteilsbegründung des OLG und betonte, dass dieses einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Es fehle eine klare Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwieweit in den zugrundeliegenden Programmcode eingegriffen werde. Auch seien technische Spezifika, die vom Medienhaus angeführt wurden, nicht ausreichend gewürdigt worden.
Dieser Rechtsstreit hat bereits eine komplexe Vorgeschichte. Bereits 2018 hatte der BGH in einem diesbezüglichen Verfahren gegen Axel Springer geurteilt und das Angebot von Eyeo, dem Anbieter von Adblock Plus, nicht als unlauteren Wettbewerb gewertet. Im aktuellen Verfahren beruft sich Springer verstärkt auf urheberrechtliche Argumente.

