BGH-Verhandlung zur Datenaufbewahrung bei Schufa: Datenschutz versus Zahlungsrisiko
Der Schufa-Score, ein Schlüsselindikator bei Kreditentscheidungen und Finanzierungen, steht erneut auf dem Prüfstand. Im Mittelpunkt der aktuellen Debatte steht die Frage, wie lange Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa personenbezogene Daten speichern dürfen. Diese Daten helfen Unternehmen, die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden einzuschätzen - aber wie lange ist das rechtlich zulässig?
Aktuell beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Klage gegen die Schufa. Ein Betroffener fordert Schadensersatz, da die Schufa Informationen über abgezahlte Schulden noch über Jahre hinweg gespeichert hatte. Dies wirft Fragen zur Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht auf und könnte weitreichende Folgen für die Auskunfteien und deren Kunden haben.
Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind darauf spezialisiert, Daten zu sammeln und zu analysieren, um die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen und Unternehmen zu bewerten. Ihre Scores sind für Banken, Händler und Versicherungen von entscheidender Bedeutung. Der "Code of Conduct" der Auskunfteien legt derzeit eine dreijährige Speicherung für erledigte Schulden vor. In speziellen Fällen kann die Frist auf 18 Monate verkürzt werden.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem April hat die Schufa bereits zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Demnach müssten Informationen gelöscht werden, sobald Schulden beglichen sind. In diesem Zusammenhang verweist das aktuelle Verfahren auf die DSGVO, die die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann erlaubt, wenn berechtigte Interessen vorliegen. Die entscheidende Frage bleibt jedoch, wie lange diese Interessen gelten.
Sollte der BGH das aktuelle Urteil bestätigen, würde dies bedeuten, dass Bonitätsauskünfte künftig weniger Informationen über vergangene Zahlungsschwierigkeiten enthalten könnten. Laut der Schufa wäre dies problematisch, da ausgeglichene Schulden ein höheres Risiko für künftige Zahlungsschwierigkeiten mit sich bringen könnten. Unternehmen könnten Risiken weniger genau abschätzen und höhere Preise auf Verbraucher umlegen.
Eine Entscheidung zugunsten der Klägerseite könnte für rund 564.000 Personen eine Verbesserung ihres Schufa-Scores bedeuten, da erledigte Negativeinträge gelöscht würden. Die Auskunftei plädiert indes für eine gesetzliche Klarstellung bezüglich der Speicherfristen, um zukünftige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

