BGH-Urteil: Positivdaten-Weitergabe an Schufa zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung getroffen, die für Unternehmen im Bereich der Telekommunikation von erheblicher Bedeutung ist. Die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Weitergabe von Positivdaten durch Vodafone an die Schufa ist endgültig gescheitert.
In letzter Instanz wies der BGH die Klage zurück und bestätigte damit frühere Urteile. Der sechste Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der Unterlassungsantrag der Verbraucherzentrale zu allgemein gefasst sei. Das Verbot der Weitergabe jeglicher Positivdaten sei nicht sinnvoll, da solche Informationen essenziell für den Schutz vor Betrug seien. Dazu zählen grundlegende Stammdaten wie Kundennamen sowie Angaben über Vertragsbeginn und -ende.
Vodafone reagierte positiv auf diese Entscheidung. Ein Sprecher betonte, dass die Weitergabe von Positivdaten dazu beitrage, sowohl das Unternehmen als auch die loyalen Kunden vor Betrug und Missbrauch zu schützen. Der BGH sehe dies ähnlich und habe die bisherige Einschätzung mehrerer Oberlandesgerichte gestützt.
Gleichwohl sehen die Kläger in dem Urteil keinen Freibrief für die Schufa. Das Gericht habe sich ausschließlich mit der Datenweitergabe an die Schufa befasst, jedoch nicht mit deren Verarbeitung. Die Schufa hatte in der Vergangenheit erklärt, keine derartigen Daten mehr anzunehmen. Nun bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen sie hinsichtlich der Weiterverarbeitung ergreifen wird.

