BGH Prüft Haftung von Astrazeneca für Impfschäden

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersucht derzeit die potenzielle Haftung eines Impfstoffherstellers im Kontext von Gesundheitsschäden infolge einer Corona-Schutzimpfung. Im Fokus steht eine Klage gegen das Unternehmen Astrazeneca. Die Klägerin, die im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria geimpft wurde, berichtet von mehreren Gesundheitsschäden, darunter einem vollständigen Hörverlust auf einem Ohr. Sie führt diese auf den Impfstoff zurück und argumentiert, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Produkts nicht positiv gewesen sei.
Vor diesem Hintergrund fordert die Klägerin von Astrazeneca umfassende Informationen über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen sowie eine Entschädigung für die erlittenen Schäden. Zuvor waren sowohl das Landgericht Mainz als auch das Oberlandesgericht Koblenz zu dem Schluss gekommen, dass die Klage unbegründet sei. Ob der BGH in seiner Verhandlung eine abschließende Entscheidung treffen wird, bleibt ungewiss.

