BGH kippt Pauschale für Dispo-Überziehung
(lifepr) Düsseldorf, 28.10.2016 - Banken dürfen für Kontoüberziehungen über den gewährten Dispokredit hinaus keine Pauschalen mehr von ihren Kunden verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klausel als unangemessene Benachteiligung der Kunden untersagt! Bei der Deutschen Bank kostete im Streitjahr eine geduldete Kontoüberziehung beispielsweise pro Quartal pauschal 6,90 Euro. Zusätzlich war ein Zinssatz von 16,5 Prozent vorgesehen – dieser sollte greifen, sobald die Summe die 6,90 Euro überstieg. Ein Bankkunde, der auch nur minimal seinen Dispo überzieht, musste bei dieser Regelung immer sofort 6,90 Euro zahlen, erläutern ARAG Experten. Die Richter sahen darin eine unangemessene Benachteiligung der Bankkunden (AZ: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15).