BGH: Keine Ausgleichszahlung für Fluggäste bei Pilotenstreik
21. August 2012, 10:13 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Flugreisende haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug wegen eines Streiks verschoben wird. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatten mehrere Lufthansa-Passagiere, deren Flüge von Miami nach Deutschland wegen eines Streiks annulliert worden waren. Nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung bekommen Fluggäste bei Annullierung pauschal 600 Euro, es sei denn außergewöhnliche Umstände haben zur Annullierung geführt. Die Richter sagen, bei einem Streik handelt es sich um einen solchen außergewöhnlichen Umstand.