
Karlsruhe (dpa) - Flugreisende haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug wegen eines Streiks verschoben wird. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatten mehrere Lufthansa-Passagiere, deren Flüge von Miami nach Deutschland wegen eines Streiks
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