Bamf: Entscheidungsstopp bei syrischen Asylverfahren mit Ausnahmen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat trotz eines temporären Entscheidungsstopps bei Asylanträgen von syrischen Staatsangehörigen in speziellen Fällen Entscheidungen erlassen. Ein Sprecher des Bamf erklärte, dass sicherheitsrelevante Verfahren im Einzelfall bearbeitet werden konnten.
Sollte ein anerkannter Flüchtling wegen schwerwiegender Straftaten verurteilt werden oder als 'Gefährder' gelten, kann der Schutzstatus widerrufen werden. Der Begriff 'Gefährder' beschreibt Personen, denen die Polizei schwere politisch motivierte Straftaten bis hin zu Terroranschlägen zutraut.
Die Aussetzung der Entscheidungen im Dezember folgte auf den Umsturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad. Daraufhin hatten Deutschland und andere europäische Länder die Bearbeitung syrischer Asylanträge pausiert. Seit Mai werden Anhörungen beim Bamf jedoch wieder vorgenommen.
Von Januar bis Mai 2023 traf das Bamf Entscheidungen über 11.060 Asylanträge syrischer Bürger. Davon waren 11.017 formale Entscheidungen, beispielsweise bei Rücknahmen oder Zuständigkeiten anderer europäischer Länder.
Abschiebungen nach Syrien konnten seit Jahren nicht durchgeführt werden, was Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ändern möchte. Seine Vorgängerin, Nancy Faeser (SPD), reiste nach Damaskus, um mit der syrischen Übergangsregierung über mögliche Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern zu sprechen.
Syrien bleibt ein zentraler Herkunftsstaat für schutzsuchende Menschen in Deutschland. Ende Mai waren 51.736 Asylverfahren von Syrern anhängig.
Gemäß gesetzlicher Vorgaben überprüft das Bundesamt alle sechs Monate die Lage im Herkunftsland und wird die Bearbeitung der Verfahren wieder aufnehmen, sobald die Gründe für die Aussetzung entfallen, wie der Bamf-Sprecher mitteilte.

