Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen: Einkommensstarke Haushalte im Fokus
Menschen mit hohem Einkommen müssen sich darauf einstellen, dass sie ab dem kommenden Jahr höhere Beträge in die Sozialversicherungen einzahlen werden. Grund ist die Anhebung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze; jenen Einkommenswerten, bis zu denen Sozialbeiträge abgeführt werden müssen. Diese Grenzen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst, und ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums wurde nun den anderen Regierungsressorts zur Abstimmung vorgelegt. Das Portal "Politico" hatte diese Information zuerst gemeldet.
Für die verschiedenen Versicherungsarten sind spezifische Anpassungen vorgesehen. In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 8.050 Euro im Monat auf 8.450 Euro ab dem 1. Januar 2024 steigen. Die gesetzliche Krankenversicherung plant ebenfalls eine Anhebung, und zwar von monatlich 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro. Zudem wird die Versicherungspflichtgrenze, die regelt, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein müssen, bis 2026 von 6.150 Euro auf 6.450 Euro angehoben.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die maximale Höhe des Bruttoeinkommens, auf die Rentenversicherungsbeiträge erhoben werden. Einkünfte, die darüber liegen, werden von der Berechnung ausgenommen, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gilt. Um die relevanten Größen der Sozialversicherung korrekt zu ermitteln, basiert die Anpassung auf der Entwicklung der Löhne und Gehälter.
Politische Vorschläge für umfassendere Änderungen gibt es ebenfalls. So sprach sich der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis bereits im Juni öffentlich dafür aus, Gutverdiener stärker in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Er befürwortet eine Anhebung der Bemessungsgrenze um 2.500 Euro, um die finanzielle Lage der Versicherungen zu stabilisieren. Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, plädiert für eine schrittweise Anpassung hin zum Niveau der Rentenversicherung.

