Amazon unter rechtlichem Druck: Münchner Gericht rügt Streaming-Riese

Das Landgericht München I hat entschieden, dass Amazon seine Vertragsbedingungen für den Streamingdienst Prime Video in Deutschland nicht einseitig abändern darf, um seinen Nutzern Werbespots zu präsentieren. Diese Entscheidung folgt einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, die Amazon nun zwingt, seine Kunden per "Berichtigungsschreiben" zu informieren.
Das Urteil ist noch nicht rechtlich bindend, da Amazon eine Anfechtung in Betracht zieht. "Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen", erklärten Unternehmenssprecher. Der strittige Punkt: Das geplante Hinzufügen von Werbung ab Februar 2024, wofür Amazon seinen Kunden im Vorfeld eine E-Mail gesendet hatte. Nutzer, die auf Werbung verzichten wollten, sollten jeden Monat 2,99 Euro zusätzlich zahlen.
Die 33. Zivilkammer des Gerichts wertete diese Praxis als unlauteren Wettbewerb und stellte klar, dass Verbraucher auf ihre vertraglichen Erwartungen vertrauen dürfen. Das Gericht befand die besagte E-Mail als irreführend, da sie Amazon das Recht zusprach, den Vertrag einseitig zu ändern, was jedoch weder durch die Nutzungsbedingungen noch durch das Gesetz gedeckt ist. Bei Vertragsabschluss hatten die Kunden ein werbefreies Angebot erwartet, und als solches muss Amazon das auch weiterhin anbieten, so die Richter.
Amazon äußerte Unzufriedenheit mit dem Urteil und betonte, dass man die Kunden im Einklang mit dem geltenden Recht transparent informiert habe: "Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden", so der Unternehmenssprecher.

