Ab 1. Juli 2025 Pflicht: Digitaler Abruf Elterneigenschaft und berücksichtigungsfähige Kinder
Komfortable edlohn Umsetzung für den Datenabruf über die DSRV vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

26. Juni 2025, 09:57 Uhr · Quelle: Pressebox
Ab dem 1. Juli 2025 sind Arbeitgeber verpflichtet, über die Deutsche Rentenversicherung digitale Daten zu Elterneigenschaften und berücksichtigungsfähigen Kindern ihrer Beschäftigten abzurufen. Das vereinfachte Nachweisverfahren ist dann nicht mehr zulässig, und die Rückmeldungen des BZSt sind verbindlich.

Saarbrücken, 26.06.2025 (PresseBox) - Ab dem 1. Juli 2025 sind alle Arbeitgeber zur Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtet, den digitalen Datenabruf über die Deutsche Rentenversicherung (DSRV) durchzuführen.
Dabei übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch die Elterneigenschaft sowie die Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder aller Beschäftigten. Das sogenannte „vereinfachte Nachweisverfahren“ ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

Um die Beiträge der Pflegeversicherung korrekt zu ermitteln, benötigen die Arbeitgeber die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ihrer Beschäftigten. Ein Abruf dieser Daten erfolgt über das Entgeltabrechnungsprogramm. Das funktioniert folgendermaßen: Durch die Anmeldung des Arbeitnehmers wird ein so genanntes „Abo“ eingerichtet, was eine automatisierte Rückantwort vom BZSt mit den Informationen zur Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder auf Basis der steuerlich erfassten Daten auslöst.Sobald sich Änderungen zur Elterneigenschaft oder den Kindern ergeben, wird vom BZSt proaktiv eine Änderungsmeldung geschickt. Auch der Wegfall berücksichtigungsfähiger Kinder in der Zukunft werden mit der Meldung übertragen.

Die Qualität der Rückmeldungen basiert ausschließlich auf den steuerrechtlich verfügbaren Informationen. Das bedeutet, dass Daten zu Kindern, die etwa nicht beim Finanzamt gemeldet sind oder im Ausland leben, ggf. nicht erfasst sind. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, vorliegende Nachweise (z. B. Geburtsurkunden) ergänzend zu berücksichtigen. Die Rückmeldungen des BZSt sind grundsätzlich verbindlich, es sei denn, es gibt (durch den Arbeitgeber) bereits eindeutige, anerkannte Nachweise.

eurodata arbeitet aktuell an der technischen Umsetzung dieses Verfahrens in edlohn.Dabei wird u.a. die Möglichkeit des elektronischen Abrufs und Einspielens der zur Verfügung gestellten Daten durch das BZSt berücksichtigt, die automatische Abo-Anmeldung aller aktiv beschäftigten und pflegeversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie neuer Arbeitnehmer, eine Historienabfrage, Plausibilitätsprüfung, etc.

Details zur Umsetzung entnehmen Sie bitte den edlohn News: Einführung des digitalen Verfahrens zur Pflegeversicherungs-Beitragsdifferenzierung zum 1. Juli 2025 ✔️ edlohn

Sonstiges
[pressebox.de] · 26.06.2025 · 09:57 Uhr
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