Saarbrücken, 26.06.2025 (PresseBox) - Ab dem 1. Juli 2025 sind alle Arbeitgeber zur Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtet, den digitalen Datenabruf über die Deutsche Rentenversicherung (DSRV) durchzuführen. Dabei übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch die ...

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