100 000 Euro Schmerzensgeld im «Zwitterprozess»
Köln (dpa) - Eine intersexuelle Patientin, die durch eine Operation biologisch zum Mann gemacht wurde, bekommt Schmerzensgeld. Das Kölner Landgericht entschied, der Chirurg müsse der Patientin 100 000 Euro zahlen. Der Arzt war bereits vor anderthalb Jahren in einem Grundsatzurteil wegen der rechtswidrigen OP zu einer Zahlung an die Klägerin verurteilt worden. Über die Höhe musste aber ein zweites Verfahren entscheiden. Der Chirurg hatte 1977 der damals 18-Jährigen ohne Aufklärung die inneren weiblichen Geschlechtsorgane entnommen.