Berlin - Nachdem am Samstag Polizeiangaben zufolge 1.100 Menschen in Hamburg an einer Demonstration teilgenommen haben, die von der vom Landesverfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung eingestuften Gruppe "Muslim Interaktiv" organisiert worden war, hat der Vorsitzende des ...

Kommentare

(10) Pontius · 01. Mai um 11:43
@10 Da muss ich auf den Zeitpunkt dieser Ablehnung hinweisen: 24.04. und damit 3 Tage vor dieser Demonstration. Dass sich infolge der Bilder die Einschätzung ändern wird, kann wohl angenommen werden. Nur wurde die Demo eben erlaubt und bliebe auch erlaubt, wenn dieser Antrag angenommen würde.
(9) Polarlichter · 01. Mai um 11:27
@8 Damit hast du natürlich recht, wobei ich mich schon frage, ob es gut ist, wenn man in Hamburg das Problem quasi vom Tisch wischt. Wäre es nicht der Logik her besser ganz klar für ein Verbot zu plädieren und dann zu sagen: Wir haben nun das maximale ausgerufen, nun ist die Bundesministerin in der Pflicht?
(8) Pontius · 01. Mai um 11:23
@7 Zuständig bleibt das Bundesinnenministerium (das steht auch in dem abgelehnten Antrag!) - wie können da die Hamburger Senatsbeschlüsse weiterhelfen?
(7) Brutus70 · 01. Mai um 11:00
@3 den Schmutz werfen deine unfehlbaren Grünen selbst aufeinander, wenn du wenigstens ein bischen aufpassen würdest
(6) Pontius · 01. Mai um 04:58
@1 Zuständig ist das Bundesinnenministerium: <link> Dazu ist von Notz Bundespolitiker und kann demnach kaum für einen Landesbeschluss herhalten, der im Nachgang zugegebenermaßen blöd aussieht und aus parteitaktischen Spielchen heraus geschehen ist.
(5) thrasea · 30. April um 18:34
@4 Nein, du liegst falsch. Die Bürgerschaft Hamburg kann gar kein Verbot beschließen, insofern konnte die CDU auch keinen Antrag auf ein Verbot stellen. Auch du musst dich besser informieren :-)
(4) Polarlichter · 30. April um 18:26
@1 Den Antrag des Verbotes wurde von SPD und Grüne abgelehnt. Jedoch in Hamburg, nicht auf Faeser-Ebene. Die prüft noch.
(3) thrasea · 30. April um 18:19
@1 Das ist falsch. Der Hamburger Senat hätte gar kein Verbot beschließen können. Zuständig dafür ist das Innenministerium. @2 Ja, genau richtig, wenn du deine "Anführungszeichen" weglässt. Aber wer wird es denn so genau nehmen, wenn er mal wieder ein bisschen Schmutz auf die Grünen werfen kann, gell?
(2) Brutus70 · 30. April um 18:16
@1 ach das war sicher nur ein "Kommunikationsproblem" bei den Grünen, ist doch alles in Ordnung wie es ist...
(1) mauzipiri · 30. April um 18:08
Dabei haben die Grünen doch gerade erst selber am 24.04.24 im Hamburger Senat ein Verbot abgelehnt... 🧐 <link>
 
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