BGH-Urteil zu gekündigten Bausparverträgen: Bausparer, bleibt besonnen
Auch wenn Bausparkassen Bausparverträge zum Teil als reine Geldanlage beworben haben, dürfen sie Bausparer als solche nicht nutzen. Denn dies widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der BGH gestern. Mehr als 200.000 Kunden könnte nun gekündigt werden, schätzen Experten. Wer nicht davon betroffen ist, sollte ruhig bleiben und den Bausparvertrag optimieren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die einseitige Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge von Bausparkassen für rechtens erklärt. Bausparern dürfen demnach die Verträge gekündigt werden, wenn sie seit mindestens zehn Jahren ihr Darlehen abrufen könnten. In den letzten Jahren wurden Schätzungen zufolge schon mehr als 250.000 Bausparverträge vonseiten der Bausparkasse beendet. Noch einmal so viele könnten nun folgen.
Doch auch wenn die Aufregung um das aktuelle BGH-Urteil groß ist: Es schafft Klarheit. Bausparer, deren Verträge weniger als zehn Jahre zuteilungsreif sind, wissen nun, wann sie mit einer Kündigung rechnen müssen. Bis dahin ist es sinnvoll, dass sie ihren Bausparvertrag optimieren und sich möglichst hohe Zinsen sichern. Für Bausparer, deren Vertrag bereits gekündigt wurde oder nun von einer Kündigung bedroht sind, gibt es zumindest noch eine kleine Hoffnung.
Wann kann der Bausparvertrag gekündigt werden?
Mit dem BGH-Urteil ist nun klarer, wann Bausparkassen zur Kündigung greifen dürfen, um alte, aus ihrer Sicht teure Bausparverträge loszuwerden. Schon vor der Entscheidung der Karlsruher Richter war unstrittig, dass Verträge gekündigt werden dürfen, bei denen die Bausparsumme vollständig angespart war. Gleiches gilt jetzt auch für seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreife Bausparverträge. Sind die zehn Jahre noch nicht erreicht, darf der Anbieter nicht kündigen. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jedoch berichtet, beendet die Aachener Bausparkasse Verträge, die noch nicht zehn Jahre zuteilungsreif sind, und begründet dies mit einer "Störung der Geschäftsgrundlage". Dieses Argument lässt zumindest die Verbraucherzentrale nicht gelten.
Kleine Chance für als reine Geldanlage beworbene Verträge
Für Bausparer, deren Vertrag als "Renditeknaller" beworben und verkauft wurde, räumt Verbraucherschützer Niels Nauhauser Chancen ein, sich gegen eine Kündigung auf dem Rechtsweg zu wehren. Allerdings muss es dazu entsprechende Unterlagen geben. "In allen anderen Fällen wird es jetzt schwierig", sagte er nach dem BGH-Urteil.
Kunden, die ihren Vertrag nicht mehr als lukrative Geldanlage nutzen können, sollten sich überlegen, wie sie die ausgezahlte Bausparsumme weiter anlegen wollen. Ist diese für die Altersvorsorge eingeplant gewesen und der Ruhestand schon nah, besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine Sofortrente zu vereinbaren. Eine sichere Anlagemöglichkeit bietet darüber hinaus ein Festgeldkonto. Da es hier große Zinsunterschiede gibt, ist es sinnvoll, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.
Aus bestehenden Bausparverträgen viele Zinsen holen
Jeder Bausparer mit einem älteren Vertrag sollte jetzt überprüfen, ob und seit wann dieser zuteilungsreif ist, also das Darlehen abgerufen werden könnte. Bleibt bis zur Frist von zehn Jahren noch Zeit, empfiehlt es sich, den Sparvertrag intensiv zu nutzen. Um das Beste aus den Zinsen herauszuholen, können Kunden überprüfen, ob sie mehr in den Vertrag einzuzahlen. Wichtig ist dabei allerdings, den Vertrag nicht voll zu besparen, sonst könnte er wiederum gekündigt werden.