Krankenversicherung für Beamte

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beamte nicht pflichtversichert. Dafür haben Beamte für die Gesundheitsversorgung Anspruch auf Beihilfe ihrer Dienstherren in Höhe von 50 bis 80 Prozent der Behandlungskosten. Die restlichen Kosten können durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Der Beamtenstatus bietet viele Vorteile wie hohen Kündigungsschutz und sehr gute soziale Absicherung. Auch im Bereich Krankenversicherung gelten für Beamte besondere Regelungen. So sind sie beispielsweise nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie haben die freie Wahl, ob sie in die GKV eintreten oder eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen.
Alternativ können sie auch ohne Krankenversicherung leben, denn der Dienstherr zahlt Beihilfe für die Gesundheitsversorgung in Höhe von 50 bis 80 Prozent der Behandlungskosten. Ohne Krankenversicherung zahlen Beamte nur noch den restlichen Kostenanteil, der jedoch gerade bei langwierigen und komplexen Behandlungen immer noch extrem hoch sein kann. Daher ist es trotz Beihilfeanspruch ratsam, sich als Beamter gesetzlich oder privat krankenzuversichern.

Wie sinnvoll ist die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?

Beamten können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Das ist allerdings in den wenigsten Fällen sinnvoll, da in diesem Fall kein Anspruch auf Beihilfe besteht. Seit Anfang 2015 beträgt der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen 14,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen davon jeweils die Hälfte. Zusätzlich erheben fast alle Krankenkassen Einkommensabhängige Zusatzbeiträge, die allein der Arbeitnehmer zahlen muss.
Für Beamte gelten besondere Regelungen. Beamte haben Anspruch auf Beihilfe, was im Umkehrschluss bedeutet, dass sie keinen Anspruch auf den Arbeitnehmeranteil haben. Die Beiträge in Höhe von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag müssen sie komplett aus eigener Tasche bezahlen. Die Beihilfe deckt die anteilige Übernahme der Behandlungskosten ab. Da jedoch fast alle anfallenden Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, profitieren Beamte nur äußerst selten von ihrem Beihilfeanspruch.
Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte daher kaum empfehlenswert, da die Beiträge in keinem gesunden Verhältnis zu den gebotenen Leistungen stehen und der Anspruch auf Beihilfe praktisch entfällt.

Beihilfe und private Krankenversicherung für Beamte

Um Beihilfe zu bekommen, benötigt man eine Beihilfebescheinigung, welche man bei der Beihilfeberechtigungsstelle erhält. Die Beihilfe erstattet allerdings nur einen Teil der Kosten und das meist auch nur für medizinisch notwendige Behandlungen. Den konkreten Leistungsumfang kann man in den Beihilfeverordnungen der Bundesländer nachlesen.
Die nicht von der Beihilfeverordnung abgedeckten Behandlungskosten können mit einer privaten Krankenversicherung versichert werden. Aufgrund der Beihilfe erhalten Beamte deutlich vergünstigte Tarife, sogenannte Beihilfetarife. Der Leistungsumfang dieser Tarife entspricht in der Regel dem der privaten Vollversicherung, doch da die Beihilfe bei der Prämienberechnung berücksichtigt wird, sind die Kosten besonders niedrig.
Es gibt mehrere Formen der privaten Krankenversicherung für Beamte. Um den besten Versicherungsschutz zu bekommen, sollten daher die Leistungen der Tarife verglichen werden. Ein Beispiel für eine Versicherungsart ist der Quotentarif, welcher auch Restkostentarif genannt wird. In dieser Tarifform werden alle Behandlungskosten versichert, welche nicht von der Beihilfe abgedeckt sind.
Oftmals lohnen sich aber auch Beihilfeergänzungstarife bzw. Zusatztarife. Hiermit können Beamte gezielt bestimmte Behandlungen privat zusatzversichern, beispielsweise die volle Kostenübernahme von Zahnbehandlungen. Die Leistungen der Quotentarife sind in diesen Tarifen in der Regel mit enthalten, sodass Beamte mit einem guten Tarif einen gesundheitlichen Rundumschutz zu besonders guten Konditionen bekommen können. Weitere Informationen zu den PKV-Tarifen für Beamte finden Interessenten hier.

Anspruch auf Beihilfe auch für Anwärter, Referendare und Familienmitglieder

Nicht nur Beamte haben Anspruch auf Beihilfe, sondern auch Beamte auf Widerruf. Damit sind Anwärter auf die Beamtenlaufbahn gemeint, was auch Referendare im Lehramt bzw. Lehramtsanwärter mit einschließt. Für diese Gruppe bieten die meisten Anbieter spezielle Anwärtertarife an, die allerdings meist nur bis zu einem bestimmten Alter abgeschlossen werden können. Üblicherweise liegt diese Altersgrenze bei 34 Jahren für Beamte auf Widerruf und 38 Jahren für Lehramtsanwärter.

Auch die nächsten Familienmitglieder von Beamten können von der Beihilfe profitieren. Zu den nächsten Familienmitgliedern zählen Kinder und Ehepartner. Grundvoraussetzung ist allerdings eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Darüber hinaus muss das Einkommen des Ehepartners unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
Kinder von Beamten sind ebenfalls solange Kindergeld bezogen wird beihilfeberechtigt, in den meisten Fällen bis die Kinder 25 Jahre alt sind. Sollten beide Elternteile Anspruch auf Beihilfe haben, werden die Kinder in der PKV des Empfängers des Kindergelds versichert.

So funktioniert die Kostenerstattung der Beihilfe

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung erhalten nach einer Behandlung eine Rechnung vom Arzt, die sie bei ihrer PKV einreichen. Die Versicherung erstattet daraufhin die Kosten und der Versicherungsnehmer begleicht mit dem Geld die Arztrechnung. Die Beihilfe funktioniert im Grunde genauso.
Der Patient reicht die Rechnung bei seiner zuständigen Beihilfestelle ein und erhält nach der Prüfung den Beihilfeanteil erstattet. Ist der Beamte zusätzlich privat krankenversichert, muss er die Rechnung sowohl an die PKV als auch an die Beihilfestelle schicken, die anschließend jeweils ihren Kostenanteil erstatten.

Heilfürsorge: Komplette Kostenerstattung für Beamte mit besonderem Berufsrisiko

Beamte mit einem besonderen Berufsrisiko können von der Heilfürsorge profitieren und bekommen 100 Prozent ihrer Behandlungskosten erstattet. Als Beamte mit besonderem Berufsrisiko gelten Polizeivollzugsbeamte von Bund und Ländern, Beamte in Justizvollzugsanstalten und Berufsfeuerwehren. Zivildienstleistende haben ebenfalls Anspruch auf die Leistungen der Heilfürsorge.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Heilfürsorge mit der Pensionierung endet. An deren Stelle tritt dann der Anspruch auf Beihilfe. Hier lohnt sich eine private Krankenversicherung in Form eines angepassten Beihilfetarifs, um die Restkosten zu decken. Kinder und Ehepartner sind von der Heilfürsorge allerdings ausgeschlossen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich gegen die Heilfürsorge und für den Beihilfeanspruch zu entscheiden. Diese Entscheidung nach sorgfältiger Überlegung getroffen werden, da man sie später nicht mehr widerrufen kann.

Beamte / Versicherung / Gesundheit / Krankenversicherung / PKV
01.06.2015 · 4.611 Views
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