Lohnanpassungen durch Mindestlohnerhöhung: Unternehmer in der Zwickmühle
Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde hat weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Unternehmenslandschaft. Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter 15.000 Betrieben zeigt, dass die Hälfte der Unternehmen die Folgen der Erhöhung direkt oder indirekt spürt. Besonders betroffen sind jene Firmen, die bislang Löhne unterhalb der neuen Schwelle zahlten. In der Studie sticht die Gastronomie hervor: Jeder zweite Betrieb bezahlt dort Angestellte mit dem Mindestlohn. Auch im Einzelhandel werden die finanziellen Auswirkungen spürbar; dort sehen sich 38 Prozent der Betriebe durch die Lohnerhöhung mit gestiegenen Arbeitskosten konfrontiert. Im Baugewerbe sind 17 Prozent der Betriebe betroffen, was deutlich weniger ist, aber dennoch signifikant erscheint.
Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert die bisherige Weigerung von Gastronomie und Einzelhandel, angemessene Tariflöhne zu zahlen. Er hält die aktuellen Reaktionen einiger Unternehmer auf die Mindestlohnerhöhung für überzogen und rügt die Aussagen über drohende Sozialeinschnitte. Die DIHK hingegen betont, dass eine Anpassung der gesamten Lohnstruktur erforderlich ist.
Peter Adrian, Präsident der DIHK, erklärt, dass nicht nur Gehälter unterhalb der Mindestlohnschwelle, sondern auch höhere Lohngruppen angehoben werden, um einen adäquaten Abstand zu wahren. Um die gestiegenen Personalkosten zu kompensieren, plant fast jedes zweite Unternehmen, die Preise zu erhöhen. Im Einzelhandel und Gastgewerbe erwägen mehr als 20 Prozent der Unternehmen sogar Personalabbau. Adrian sieht die steigenden Arbeitskosten aufgrund des Mindestlohns und der Sozialabgaben als Hemmnis für Investitionen und appelliert an die Politik, steuernd einzugreifen und beispielsweise das Renteneintrittsalter der steigenden Lebenserwartung anzupassen. Die nächsten geplanten gesetzlichen Anpassungen stehen bereits im Raum: Anfang 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro angehoben werden, während die Obergrenze für Minijobs seit Januar von 556 auf 603 Euro angestiegen ist.

