Zusammenführung der Verfahren: Ex-VW-Chef Winterkorn ab September vor Gericht

In einer maßgeblichen Wendung im Rechtsfall um das 'Dieselgate' hat das Landgericht Braunschweig entschieden, die beiden anhängigen Strafverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen, Martin Winterkorn, in einem Verfahren zu bündeln. Die Gerichtskammer hat 89 Sitzungstage angesetzt, die eine intensive Hauptverhandlung vom Start im September 2023 bis hin zum voraussichtlichen Abschluss im September 2025 vermuten lassen. Im Fokus des juristischen Interesses steht der Vorwurf an Winterkorn, zu Betrug, falschen Angaben sowie Marktmanipulation beigetragen zu haben. Dieser sachlichen Anklage stellt sich der Ex-CEO entschieden entgegen, indem er die ihm zur Last gelegten Tatvorwürfe vehement bestreitet. Winterkorn verwahrte sich vor kurzem erneut gegen jegliche strafrechtliche Verantwortung, als er im Zuge eines weiteren Rechtsstreits – einer milliardenschweren Klage von Aktionären – seine Position dargelegt hat: 'Ich halte diese Vorwürfe für unzutreffend.' Der Kern des Skandals, welcher 2015 ans Licht kam und Winterkorn seinen Posten kostete, liegt im Einsatz einer listigen Software, die Abgaswerte unter Testbedingungen manipulierte, was auf der Straße zu deutlich höheren Emissionen führte. Wiederholt hat Winterkorn darauf hingewiesen, von den fragwürdigen Praktiken in den zuständigen Fachbereichen nichts gewusst zu haben, und beteuerte, er wäre bei einer vollständigen Einsichtnahme in die internen Vorgänge unverzüglich gegen diese Missstände eingeschritten. Mit diesem Prozess steht nun eine aufschlussreiche Zeitspanne bevor, die möglicherweise neues Licht auf die Verantwortlichkeiten im Kontext der Dieselaffäre werfen wird und die Öffentlichkeit sowie die Investoren neuerlich in ihren Bann zieht. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 15.03.2024 · 15:26 Uhr
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