Zoff und Zäune: Die Debatte um Grenzkontrollen und Asyl
Die Fortsetzung der Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Landgrenzen stößt auf Widerstand: Uli Grötsch, der Polizeibeauftragte des Bundes, äußerte sein Missfallen über diese Praxis. Seiner Meinung nach steht dieses Vorgehen in einem unvereinbaren Widerspruch zu den jüngsten Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts. Es liege in der Verantwortung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, für eine europaweit rechtlich einwandfreie Regelung zu sorgen – idealerweise durch Gespräche mit EU-Nachbarn wie Polen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte vor Kurzem entschieden, dass die Abweisung dreier Somalier an der Grenze in Frankfurt (Oder) nicht rechtens war, solange nicht geklärt sei, welcher EU-Staat für deren Asylantrag zuständig ist. Doch trotz des Urteils hält Dobrindt diese Entscheidung für einen Einzelfall und plant, die Grenzpolitik unverändert fortzusetzen.
Indes hat Polen stationäre Kontrollen an seinen Landesgrenzen eingeführt, insbesondere zu Deutschland und Litauen. Ein Angebot zur gemeinsamen Kontrolle auf deutscher Seite lehnte die polnische Regierung ab. Grötsch ist überzeugt, dass diese Maßnahme den irregulären Zustrom nach Deutschland verringert, bemängelt jedoch die Belastung der Bundespolizei – nicht zuletzt durch die Vielzahl an Überstunden. Auch wenn sich die Arbeitsbedingungen vieler Beamter wieder normalisiert haben, bleibt die Situation angespannt.
Seit 2024 bietet das neu geschaffene Amt des Polizeibeauftragten, für das Grötsch steht, eine Anlaufstelle für Polizisten und Bürger, um Fehlverhalten und strukturelle Probleme innerhalb der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Bundestagspolizei zu adressieren. Grötsch, mit politischem Hintergrund als SPD-Abgeordneter, bekleidet seine Position seit März letzten Jahres.

