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ZDF muss einlenken – Wie ein Gericht das heute-journal zurückpfiff

01. August 2025, 11:00 Uhr · Quelle: InvestmentWeek
Ein Gerichtsurteil hat das ZDF dazu gezwungen, Falschdarstellungen im heute-journal zu korrigieren. Der Fall wirft Fragen zur journalistischen Sorgfalt und Glaubwürdigkeit auf.

Das ZDF hat sich verrechnet. Was als beiläufiger Seitenhieb gegen alternative Medien gemeint war, hat sich für den Sender als rechtliches Eigentor entpuppt. Im Mittelpunkt: ein "heute-journal"-Beitrag vom 20. Juli 2025 zur gescheiterten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin.

In der Sendung, moderiert von Dunja Hayali, hieß es, vor der Verschiebung der Wahl am 11. Juli hätten sich im Netz "unzählige Falschmeldungen" verbreitet. Die Redakteure unterlegten diese Aussage mit Screenshots von Beiträgen der Plattformen Apollo-News, Tichys Einblick, Nius und JUNGE FREIHEIT – ohne konkrete Belege für tatsächliche Fehler oder Falschbehauptungen.

Die pauschale Denunzierung hat nun Konsequenzen: Apollo-News klagte gegen die Darstellung und bekam recht. Das ZDF hat zwei strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben.

Damit gesteht der Sender nicht nur die eigene Falschdarstellung ein, sondern verpflichtet sich, diese nicht zu wiederholen. Die Konsequenz: Der "heute-journal"-Beitrag musste nachträglich bearbeitet werden. Apollo-News wurde aus der Bildmontage entfernt, die anderen Medien bleiben – bisher ohne eigene juristische Schritte.

Fragwürdiger Umgang mit Kritik

Brisant ist dabei weniger die rechtliche Niederlage, sondern der Versuch eines öffentlich-rechtlichen Mediums, mit moralischer Autorität alternative Stimmen pauschal zu diskreditieren.

Kein Gerichtsurteil – aber mediale Vorverurteilung: Obwohl keines der betroffenen Medien juristisch belangt wurde, suggerierte das ZDF pauschal „Falschmeldungen“ – ohne jede Prüfung, ohne Beleg, mit voller Reichweite.

In ihrer Anmoderation sprach Hayali von einer "Schmutzkampagne" gegen eine "angesehene und streitbare Juristin". Dass keine der betroffenen Plattformen zuvor wegen falscher Berichterstattung abgemahnt oder verurteilt worden war, wird im Beitrag nicht erwähnt. Stattdessen stellt das ZDF implizit einen Zusammenhang her zwischen der Ablehnung der Kandidatin und angeblich falscher Information.

Ein genauer Blick zeigt: Die Kritik an Brosius-Gersdorf bezog sich auf konkrete politische Positionen, die sie etwa zum AfD-Verbot, zur Impfpflicht, zum Gendern des Grundgesetzes und zur Parität in Wahllisten äußerte.

Diese Punkte wurden öffentlich dokumentiert und kontrovers diskutiert – was zur Meinungsbildung beitrug und am Ende vermutlich die Zustimmung der Union verhinderte. Von gezielter Desinformation kann hier kaum die Rede sein.

Doppelte Standards und ein medialer Bumerang

Für das ZDF ist der Vorfall mehr als eine juristische Schlappe. Er wirft Fragen auf, wie ausgewogen der Sender mit Kritik und politisch unliebsamen Medien umgeht.

Wenn ein gebührenfinanzierter Kanal ohne Prüfung pauschale Vorwürfe erhebt und erst ein Gericht einschreiten muss, um Korrektheit zu erzwingen, steht mehr auf dem Spiel als nur journalistische Sorgfalt: Es geht um Glaubwürdigkeit.

Der Fall zeigt auch: Die Zeit, in der sich öffentlich-rechtliche Medien durch moralische Etiketten unangreifbar machen konnten, ist vorbei. Kritische Gegenöffentlichkeit ist streitbar – aber eben auch klagefähig. Und manchmal sogar erfolgreicher als gedacht.

Politik / Medien / Falschmeldungen / ZDF / Gerichtsurteil
[InvestmentWeek] · 01.08.2025 · 11:00 Uhr
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