"Wettbewerb und Verbraucherschutz stärken"
bne zum Digitalisierungsgesetz

(pressebox) Berlin, 09.10.2015 - "Die Zukunft der Energiewirtschaft liegt in digitalen Geschäftsmodellen. Es ist entscheidend, dass wir nun klare Regeln bekommen", betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. In seiner Stellungnahme bewertet der bne den Entwurf für ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (DigEG) positiv, sieht aber Verbesserungsbedarf, etwa bei den Vorgaben für den Rollout intelligenter Messsysteme.

In einem Energiesystem mit Millionen dezentraler Erzeugungsanlagen und Speicher, werden das Messen von Daten zu Erzeugung und Verbrauch sowie das Steuern von Anlagen immer wichtiger. "Der Gesetzentwurf ist ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen, flexiblen und erneuerbaren Energiesystem der Zukunft", betont bne-Geschäftsführer Busch.

Marktrollen, wie des Betreibers intelligenter Messsysteme, gewinnen an Bedeutung. "Es ist daher wichtig, dass wir bei der Digitalisierung der Energiewirtschaft Strukturen schaffen, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen." Ein Punkt sind dabei die Daten aus dem Energienetz. Aus bne-Sicht besteht die Gefahr, dass Verteilnetzbetreiber diese Informationen den verbundenen Messstellenbetreibern sowie Vertrieben zugänglich machen, um integrierte Dienstleistungen zu konzipieren - zum Nachteil von unabhängigen Anbietern. Vor diesem Hintergrund ist es konsequent, dass nach dem vorliegenden Entwurf Verteilnetzbetreiber eine beschränkte Auswahl an Daten aus intelligenten Messsystemen erhalten sollen.

Entflechtung vorantreiben

Der bne fordert zudem eine schärfere Entflechtung: "Der Betrieb von intelligenten Messstellen muss ganz klar vom herkömmlichen Messstellenbetrieb sowie vom Netzgeschäft getrennt werden, auch für Netzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden. Die vielen kleinen Verteilnetzunternehmen werden die wachsenden IT-Anforderung ohnehin nicht allein leisten können", betont Busch.

Mit Skepsis sieht der bne die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, in großen Liegenschaften einen flächendeckenden Roll-Out mit intelligenten Messsystem für alle Anschlusspunkte durchzuführen, sofern diese in der vorgesehenen Preisgrenze bleiben und etwa mit anderen Messdiensten für Gas oder Fernwärme gebündelt werden können. Individuelle Kundenverträge mit Messstellenbetreibern würden dabei unwirksam. "Das geltende Auswahlrecht des Verbrauchers würde drastisch eingeschränkt, bestehende Monopolstrukturen bei Ablesediensten in Mietshäusern zementiert", kritisiert Busch. 

Opt-Out-Regelung für Verbraucher

Der bne schlägt daher vor, für Fälle, in denen der Immobilienbesitzer alle Anschlusspunkte mit intelligenten Messsystemen umrüsten will, den betroffenen Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, per Opt-Out-Recht, einen alternativen Messstellenbetreiber auszuwählen, der vergleichbare Dienstleistungen anbietet. 

Ein Opt-Out-Recht hält der bne auch für sinnvoll, sofern der zuständige Netzbetreiber den Rollout von intelligenten Messsystemen für Stromkunden unter 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, also unterhalb der vorgesehenen Einbaupflicht, vorsieht. Verbraucher sollten dann verlangen dürfen, dass bei ihnen lediglich ein intelligenter Zähler, nicht aber ein komplettes Messsystem verbaut wird.

"Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und damit die Akzeptanz aufs Spiel setzen. Es ist sinnvoller beim Roll-Out intelligenter Messsysteme dort anzusetzen, wo sich durch ihren Einsatz ein direkter Mehrwert für den Kunden ergibt, etwa aus einem Lastverschiebungspotenzial." Damit Verbraucher von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, sollten sie rechtzeitig, nach bne-Sicht mindestens neun Monate im Voraus, über einen Austausch informiert werden.

Sie finden die Stellungnahme hier zum Download.
Energie- / Umwelttechnik
[pressebox.de] · 09.10.2015 · 14:06 Uhr
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