Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel. Diese Regelung zielt darauf ab, den Alltag von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu erleichtern. Neben diesem gesetzlichen Anspruch bietet ...