Wahlprüfungsausschuss lehnt Einsprüche des Bündnisses Sahra Wagenknecht ab
Nur neun Monate nach der jüngsten Bundestagswahl steht der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags im Fokus der politischen Aufmerksamkeit. Am Donnerstag wird sich der Ausschuss ab 16 Uhr mit den Einsprüchen des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) befassen, das die Fünf-Prozent-Hürde nur knapp verfehlte. Das BSW vermutet Zählfehler und drängt auf eine Neuauszählung der Stimmen, um das Wahlergebnis zu überprüfen.
Jedoch zeigt sich die Beschlussempfehlung, die dem Ausschuss vorliegt, wenig Optimismus für das Vorhaben der Partei. Den öffentlich gewordenen Informationen zufolge werden die Einsprüche als unbegründet eingestuft. In der respektablen 46-seitigen Vorlage wird argumentiert, dass kein mandatsrelevanter Verstoß gegen die Wahlgesetze festgestellt werden konnte. Eine Entscheidung darüber, ob die Mehrheit im Ausschuss dieser Einschätzung folgt, wird in der kommenden Sitzung erwartet.
Sollte der Wahlprüfungsausschuss die Einsprüche ablehnen, wird sich das Plenum des Bundestages der Angelegenheit annehmen müssen. Eine doppelte Ablehnung durch Ausschuss und Plenum würde dem BSW dann die Möglichkeit eröffnen, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und dort eine abschließende Klärung zu suchen.

