27. Verhandlungstag

Verteidiger: Alle sollen Anklage gegen Blocks Ex-Mann hören

18. Dezember 2025, 11:46 Uhr · Quelle: dpa
Fortsetzung Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung
Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
Der Prozess wird erst wieder im neuen Jahr fortgeführt.
Der Verteidiger von Christina Block lehnt die Selbstleseanordnung ab, um Schlüssel-Dokumente zu verlesen. Neue Details zur Anklage gegen ihren Ex-Mann könnten den Prozess beeinflussen.

Hamburg (dpa) - Im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder sollen mehrere Hundert Dokumente den Beteiligten nicht öffentlich zur Kenntnis gegeben werden. Gegen die sogenannte Selbstleseanordnung der Strafkammer am Landgericht legte Christinas Blocks Verteidiger, Ingo Bott, Widerspruch ein. Er nannte einige Dokumente, die nach seiner Ansicht unbedingt im Prozess direkt eingeführt werden müssten, damit alle sie hören.

Dazu zähle etwa die Anklage gegen Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neue Frau Astrid Have, die 2023 erhoben worden war, weil die Kinder im Sommer 2021 nach einem Wochenendbesuch in Dänemark nicht zurück nach Hamburg gebracht wurden. Hensel wird in diesem anderen Verfahren Kindesentziehung, Have Beihilfe vorgeworfen. «Eine endgültige Entscheidung über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens ist bislang noch nicht ergangen», lautet die Auskunft der Staatsanwaltschaft zum aktuellen Stand dieses Verfahrens.

Anordnung soll Prozess verkürzen

«Die Anordnung eines Selbstleseverfahrens dient der Prozessökonomie», erklärte eine Gerichtssprecherin. «Bestimmte Urkunden können auf diesem Wege durch ein Selbststudium der Verfahrensbeteiligten in die Hauptverhandlung eingeführt werden.» Ohne eine solche Anordnung müsste jedes für die Urteilsfindung relevante Dokument - also auch etwa jedes Durchsuchungsprotokoll und jede Hotelrechnung - in der Hauptverhandlung laut verlesen werden, wie die Sprecherin sagte.

Auch andere Verteidiger brachten Einwände gegen Teile der Selbstleseanordnung vor. Die Strafkammer bestätigte ihren Beschluss aber nach einer Beratungspause.

Christina Block bestreitet Auftrag zur Entführung

Die Unternehmerin Christina Block (52) ist die Hauptangeklagte in dem laufenden Prozess um die Rückholaktion in der Silvesternacht 2023/24. Ihr wird vorgeworfen, nach einem langen Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann den Auftrag zur Entführung ihrer beiden damals 10 und 13 Jahre alten Kinder gegeben zu haben. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, bestreitet das.

An den vergangenen drei Verhandlungstagen hatte das Gericht den mutmaßlichen Chef der Entführer als Zeugen befragt. Der Geschäftsführer eines israelischen Sicherheitsunternehmens soll die Entführung aus Dänemark organisiert und durchgeführt haben.

Er ist in dem Fall auch Beschuldigter und wurde bis vor einigen Wochen mit Haftbefehl gesucht. Für seine freiwillige Aussage sicherten ihm die Ermittlungsbehörden sicheres Geleit zu. Der 68-Jährige gehört aber nicht zu den insgesamt sieben Angeklagten im aktuellen Prozess.

Seine Befragung konnte am Donnerstag aus terminlichen Gründen nicht fortgesetzt werden. Wann der 68-Jährige weiter vernommen wird, ist noch unklar. Der nächste Verhandlungstermin ist der 8. Januar. Im neuen Jahr sind insgesamt 39 Termine angesetzt bis Ende Juni.

Chef der mutmaßlichen Entführer soll weiter aussagen

Zwei weitere mutmaßliche Entführer wurden inzwischen außerhalb des Prozesses von der Staatsanwaltschaft vernommen. Die Beschuldigten aus Israel bekamen für ihre Aussage in Hamburg ebenfalls sicheres Geleit, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Voraussichtlich werden auch diese beiden Männer als Zeugen vor Gericht aussagen.

Blocks Ex-Mann Stephan Hensel erschien nicht zu dem Kurztermin, ließ sich allerdings von einem Anwalt vertreten. Als Nebenkläger muss Hensel nicht anwesend sein, war bislang allerdings fast immer dabei.

Prozess (Gericht) / Leute / Kriminalität / Gesellschaft / Hamburg / Deutschland
18.12.2025 · 11:46 Uhr
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