
Hamburg (dpa) - Im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder sollen mehrere Hundert Dokumente den Beteiligten nicht öffentlich zur Kenntnis gegeben werden. Gegen die sogenannte Selbstleseanordnung der Strafkammer am Landgericht legte Christinas Blocks Verteidiger, Ingo Bott, Widerspruch ...