Neue Klage gegen Ubisoft: The Crew kehrt als juristisches Damoklesschwert zurück
Fast zwei Jahre nach der erzwungenen Abschaltung holt The Crew Ubisoft wieder ein – diesmal in Form einer handfesten Klage vor einem französischen Gericht. Der Fall klingt zunächst wie ein lokales Rechtsstreit, hat aber das Potenzial, die gesamte Spielebranche nachhaltig zu erschüttern. Worum es geht, warum eine europäische Verbraucherschutzbewegung dahintersteckt und was Ubisofts eigener Chef dazu zu sagen hat, ist deutlich vielschichtiger als es auf den ersten Blick erscheint.
UFC-Que Choisir zieht vor Gericht – mit prominenter Unterstützung
Die französische Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir hat Ubisoft offiziell beim Gericht in Créteil verklagt. Der Vorwurf: täuschende Geschäftspraktiken und missbräuchliche Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit der Abschaltung des Rennspiels The Crew im April 2024. Die Organisation bezeichnete es als „inakzeptabel“, dass Ubisoft in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich eine jederzeit widerrufliche Nutzungslizenz gewähre, anstatt den Spielern ein echtes Eigentumsrecht am erworbenen Produkt einzuräumen. Anwältin Brune Blanc-Durand nannte den Fall gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sogar einen „besonders klaren juristischen Präzedenzfall“. Rückendeckung erhält die Klage von der europaweiten Initiative Stop Killing Games, die bereits über 1,4 Millionen Unterschriften gesammelt hat und das Thema der mutwilligen Spielabschaltungen auf die politische Agenda bringen will.
Kein Einzelfall – Ubisoft kämpft an mehreren Fronten
Für Ubisoft ist diese Klage keine Neuigkeit im absoluten Sinne: Der Konzern sieht sich bereits mit rechtlichen Schritten im US-Bundesstaat Kalifornien konfrontiert, wo Spieler Verstöße gegen dortige Verbraucherschutzgesetze geltend machen. Ubisofts Anwälte konterten dort mit dem Argument, die Kläger hätten das Spiel nie „besessen“, sondern lediglich eine Lizenz erworben – eine Argumentation, die zwar rechtlich nicht unhaltbar ist, moralisch jedoch erheblichen Sprengstoff birgt. Denn genau dieses Verständnis von digitalem Eigentum steht im Kern der gesamten Debatte.
Guillemots Antwort – und die Ein-Euro-Lösung
CEO Yves Guillemot äußerte sich zur Stop-Killing-Games-Kampagne und versuchte, den Eindruck zu zerstreuen, Ubisoft handle willkürlich. Er verwies auf die vertraglich verankerte 30-Tage-Kündigungsfrist, die laut den Nutzungsbedingungen gilt, sowie auf die angeblich klar kommunizierte Spieldauer. Als besonderes Entgegenkommen hob er hervor, dass The Crew 2 zum symbolischen Preis von einem Euro für alle Käufer des Originals angeboten wurde – „nicht viel Geld, um weiter spielen zu können“, so Guillemot. Zugleich räumte er ein, dass das Problem kein Ubisoft-spezifisches sei: Jeder Publisher stehe irgendwann vor der Entscheidung, einen Dienst einzustellen, denn „nichts ist in Stein gemeißelt“. Eine Aussage, die bei Verbraucherschützern und Spielern naturgemäß wenig Begeisterung auslöst.


