Verfassungsrechtliche Bedenken: Nachhaltigkeitsregulierungen der EU auf dem Prüfstand
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio äußert sich in einem aktuellen Gutachten kritsch zu den europäischen Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen. Im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen in München untersucht er die rechtlichen Grundlagen und stellt fest, dass die Regulierung mehrere „erhebliche rechtsmethodische Probleme“ aufweise. Besonders im Visier stehen Vorschriften zu Themen wie Klimaneutralität, Menschenrechte und Ressourcenverbrauch.
Di Fabio, renommierter Staatsrechtler und Professor an der Universität Bonn, sieht in den unbestimmten Pflichten, die Unternehmen auferlegt werden, einen bedenklichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, die durch die Europäische Grundrechtecharta geschützt wird. Er bemängelt, dass bei mangelnder Präzision der Vorschriften dennoch Strafen und Sanktionen drohen, was zu einer Rechtsunsicherheit für Unternehmen führe.
In seinem Gutachten zieht di Fabio Parallelen zwischen dem deutschen Lieferkettengesetz und der europäischen Lieferketten-Richtlinie. Beide Initiativen illustrieren seiner Meinung nach die gestiegene Unbestimmtheit, die den Unternehmen auferlegt wird. Dies mache sich insbesondere in der Pflicht zur detaillierten Überprüfung von Menschenrechtsstandards bemerkbar. Erste Berichte über diese Einschätzungen wurden im „Handelsblatt“ veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat reagiert und im Rahmen des „Omnibus“-Pakets angekündigt, Vereinfachungen bei den Vorschriften umzusetzen. Di Fabio bleibt allerdings skeptisch, ob es sich hierbei um eine substanzielle Kurskorrektur handelt oder lediglich um ein kosmetisches Eingeständnis gegenüber der wachsenden Kritik. Die Stiftung Familienunternehmen mahnt ebenfalls an, den Regulierungsansatz zu überdenken, und bezeichnet viele der gut gemeinten Regularien als ineffektiv.

