Vanguard Mining Corp. schließt Übernahme von Nucleon Uranium Ltd. ab

17. November 2025, 15:35 Uhr · Quelle: Pressebox
Vanguard Mining Corp. erweitert sein Portfolio durch die Übernahme von Nucleon Uranium Ltd. und deren Konzessionen in Saskatchewan. Der Fokus liegt auf zukünftigen Explorationsmöglichkeiten im Athabasca-Becken.

Vancouver, BC, 17.11.2025 (PresseBox) - Vanguard Mining Corp. („Vanguard“ oder das „Unternehmen“) (CSE: UUU | OTC: UUUFF | Frankfurt: SL51)freut sich unter Bezugnahme auf seine Pressemitteilung vom 10. September 2025 bekannt zu geben, dass das Unternehmen den Erwerb von 100 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien von Nucleon Uranium Ltd. („Nucleon“) gemäß den Bestimmungen und Bedingungen einer Aktientauschvereinbarung vom 10. September 2025 (die „verbindliche Vereinbarung“) zwischen dem Unternehmen, Nucleon und den Aktionären von Nucleon (die „Aktionäre“) abgeschlossen hat.

Über NucleonUranium

Nucleon verfügt über sieben in der Explorationsphase befindlichen Mineralkonzessionen mit einer Gesamtfläche von 23.424,90 Hektar in Saskatchewan, Kanada. Diese Konzessionen befinden sich im Herzen des erstklassigen Athabasca-Beckens, das weltweit als das bedeutendste Uranrevier gilt. Mit seinen hochgradigen Lagerstätten ist das Athabasca-Becken eine führende Region für die kanadische Versorgung mit sauberer Kernenergie. Zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung wurden auf den Mineralkonzessionen Nucleon noch keine bedeutenden Explorationen absolviert.

Bestimmungen der Transaktion

Wie bereits in derPressemitteilung vom 10. September 2025mitgeteilt, erwarb Vanguard 100 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien von Nucleon gemäß den Bestimmungen der verbindlichen Vereinbarung (die „Übernahme“). Als Gegenleistung für die Übernahme begab das Unternehmen insgesamt 7.000.000 Stammaktien des Unternehmens (die „Vergütungsaktien“) auf anteiliger Basis an die Aktionäre von Nucleon Uranium. Darüber hinaus leistete das Unternehmen gemäß den Anweisungen der Aktionäre Barzahlungen in Höhe von insgesamt 200.000 C$.

Die Vergütungsaktien wurden gemäß der in Abschnitt 2.16 der VorschriftNational Instrument 45-106 – Prospectus Exemptionsfestgelegten Befreiung von der Prospektpflicht im Rahmen von Übernahmeangeboten und Emittentenangeboten ausgegeben. In Übereinstimmung mit den Richtlinien der Canadian Securities Exchange unterliegen die Vergütungsaktien einer Veräußerungsbeschränkung von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum.

Das Unternehmen sowie seine Direktoren, leitenden Angestellten und Insider stehen in keinem Nahverhältnis zu den Aktionären, Direktoren und leitenden Angestellten von Nucleon. Der Emittent legte die Anzahl der Vergütungsaktien und den Umfang des in Verbindung mit der Übernahme zu leistenden Entgelts auf Grundlage einer Analyse früherer Transaktionen und im Rahmen von Verhandlungen mit den Geschäftsführern von Nucleon fest.

Über die Verkäufer

Die Verkäufer der Mineralkonzessionen Nucleon steckten die Claims am 21. Mai 2025 bei der Saskatchewan Mineral Tenure Registry ab. Die Verkäufer verfügen über beträchtliche Erfahrung im Athabasca-Becken und haben zahlreiche andere Verkaufstransaktionen für Mineralkonzessionen durchgeführt. Nach bestem Wissen des Unternehmens beliefen sich die anfänglichen Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Konzessionen im Mai 2025 (Bearbeitung, Reise, Abstecken und Rechtskosten) auf rund 230.000 $. Dieser Betrag enthält nicht die indirekten Kosten im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Zeitaufwand sowie der Expertise für das Abstecken der Claims. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die für die Übernahme von Nucleon gezahlte Prämie, die über die Absteckungs- und damit verbundenen Kosten hinausgeht, angesichts des strategischen Fachwissens der Verkäufer der Konzessionen und ihres begehrten Standorts gerechtfertigt ist.

Qualifizierter Sachverständiger

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen wissenschaftlichen und technischen Informationen wurden von Lawrence Segerstrom, einem nicht unabhängigen beratenden Geologen, der ein „qualifizierter Sachverständiger“ gemäß der Definition in NationalInstrument 43-101– Standards of Disclosure for Mineral Projects („NI 43-101“)ist, geprüft und genehmigt.

Über Vanguard Mining Corp.

Vanguard Mining Corp. ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf die Entdeckung und Erschließung hochwertiger strategischer Mineralien spezialisiert. Das Unternehmen entwickelt derzeit Uranexplorationsprojekte in den Vereinigten Staaten und Paraguay mit dem Fokus auf die Identifizierung und Entwicklung von für die Energiewende wichtigen Assets. Vanguard verpflichtet sich zu verantwortungsbewusster Exploration und Wertschöpfung durch den Erwerb und die Entwicklung von besonders aussichtsreichen Urankonzessionsgebieten.

Für das Board of Directors

„David Greenway“
DavidGreenway,CEO

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
VanguardMiningCorp. Brent Rusin
Tel:+1672-533-0348
E-Mail:[email protected]
Webseite:https://vanguardminingcorp.com/

Die Canadian Securities Exchange und ihre Regulierungsorgane (in den Statuten der CSE als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Mitteilung.

Haftungsausschluss für zukunftsgerichtete Informationen

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne der geltenden kanadischen und US-Wertpapiergesetze. Alle hierin enthaltenen Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen zu historischen Fakten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussagen bezüglich der voraussichtlichen Explorationspläne des Unternehmens für die Mineralkonzessionen Nucleon, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Bei Verwendung in dieser Pressemitteilung kennzeichnen Wörter wie „annehmen“, „glauben“, „schätzen“, „erwarten“, „anstreben“, „planen“, „prognostizieren“, „könnte“, „voraussichtlich“ und ähnliche Wörter oder Ausdrücke zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen. Solche Aussagen geben die aktuellen Ansichten des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wieder und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Unternehmen als angemessen erachtet werden, jedoch naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerblichen, politischen und sozialen Risiken, Unwägbarkeiten und Unsicherheiten unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren können dazu führen, dass die Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden.Das Unternehmen beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen zu aktualisieren, um Änderungen der Annahmen oder Änderungen der Umstände bzw. anderen Ereignissen, die sich auf diese Aussagen und Informationen auswirken, Rechnung zu tragen, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen vorgeschrieben.

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Finanzen / Bilanzen / Uran / Bergbau / Übernahme
[pressebox.de] · 17.11.2025 · 15:35 Uhr
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