Unionsfraktion fordert Neuprüfung vor Wahl zur Bundesverfassungsrichterin – Verdacht auf Plagiat belastet
In der politischen Arena sorgt derzeit eine Kontroverse um die mögliche Ernennung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin für weitreichende Diskussionen. Innerhalb der Unionsfraktion wird intensiv über ihre Nominierung debattiert, nachdem Plagiatsvorwürfe an ihrer wissenschaftlichen Integrität kratzen. Laut Informationen aus der Fraktion infrage gestellt, birgt dieser Verdacht das Potenzial, die fachliche Expertise von Brosius-Gersdorf massiv zu untergraben, die als zentrales Argument für ihre Wahl angeführt wurde.
Erst jüngst skizzierten über 50 Abgeordnete der Union ernsthafte Zweifel an ihrer Nominierung, was dem Druck aus den Wahlkreisen folgt, der auf den Volksvertretern lastet. Besonders belastend wirken dabei die Vorwürfe, die von dem österreichischen Plagiatssucher Stefan Weber publik gemacht wurden. Weber erläuterte, dass er eigeninitiativ Übereinstimmungen zwischen Brosius-Gersdorfs Dissertation und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns entdeckt habe.
Unionsfraktionschef Jens Spahn und CDU-Chef Friedrich Merz haben umgehend SPD-Vertreter Lars Klingbeil und Matthias Miersch informiert. Die Forderung, die Wahl von der Tagesordnung des Bundestags zu streichen, steht im Raum, da von einer angehenden Verfassungsrichterin höchste wissenschaftliche Redlichkeit erwartet wird. Dennoch bleibt die Frage offen, wie realistisch die Möglichkeit eines nicht absichtlichen Fehlers ist, insbesondere aufgrund des zeitlichen Abstandes zwischen den akademischen Arbeiten der beiden Ehepartner. Es bleibt abzuwarten, wie sich die involvierten Universitäten und Brosius-Gersdorf selbst zu den Anschuldigungen positionieren werden.

