Bund und Länder stärken strukturschwache Regionen: Neue Förderansätze in der Strukturpolitik
Bei der Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland setzt der Bund gemeinsam mit den Ländern auf eine erneuerte Strategie, die nun mit dem zentralen Instrument der Strukturpolitik, der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW), effektivere Akzente setzt. Diese Neuerungen wurden vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestellt, nachdem das Nachrichtenmagazin "Politico" über die Anpassungen berichtet hatte.
Kerngedanke der Reform ist die Vereinfachung des Förderzugangs. Der bisher für bestimmte Branchen komplizierte und einschränkende Zugang wird abgeschafft. Die Vorgaben zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei kleinen und mittleren Unternehmen werden bis Ende 2028 wesentlich entschärft. In von starkem Bevölkerungsrückgang betroffenen Regionen profitieren nun auch Ausbildungsplätze von einer doppelten Anrechnung bei der Arbeitsplatzberechnung. Zudem können auch Unternehmen ohne zusätzliche Arbeitsplätze Förderung erhalten, soweit sie ihre Produktivität um mindestens zehn Prozent steigern und zugleich Beschäftigung sowie Bruttolohnsumme stabil halten. Weiterhin wird den Kommunen mehr Autonomie eingeräumt, um gezielt Flächen für Industrie und Gewerbe zu entwickeln. Dies betrifft insbesondere den strategischen Grunderwerb.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betont die Bedeutung der Reform: "Gemeinsam mit den Ländern sorgen wir dafür, dass strukturschwache Regionen bessere Entwicklungschancen erhalten, Kommunen mehr Handlungsspielräume gewinnen und Investitionen zielgerichtet dort ankommen, wo sie Wachstum und gute Arbeit schaffen." Die Reformmaßnahmen, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft sind, verteilen die Finanzierung gleichmäßig zwischen Bund und Ländern. Für das aktuelle Jahr stehen ca. 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung, wobei die Auswahl der Projekte in der Verantwortung der Länder liegt.

