Unfallversicherung von Schülern

(lifepr) Düsseldorf, 22.08.2016 - Schulkinder sind in der Schule und auf dem Weg dahin und zurück selbstverständlich gesetzlich unfallversichert. Was passiert aber, wenn ein ABC-Schütze beim Nachhauseweg einen Abstecher macht? Verletzt sich ein Schüler zum Beispiel auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit, haftet auch die gesetzliche Unfallversicherung. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein Schüler auf dem Nachauseweg von einem Videoclipdreh außerhalb der Schule verunglückte. Der Videoclip war als Aufgabe im Musikunterricht gestellt worden. Der Lehrer hatte es den Schülern freigestellt, wo sie arbeiten wollten. Durch einen versehentlichen Rempler eines Mitschülers stürzte der Betroffene schwer, erlitt ein Schädel-Hirntrauma und ist seither an den Rollstuhl gefesselt. Nach Auskunft der ARAG Experten ein klarer Fall für die gesetzliche Schülerunfallversicherung, die sich zunächst weigerte, den Sturz als „Arbeitsunfall“ anzuerkennen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Videoclip-Dreh eindeutig ein Schulprojekt war. Zudem gehören Projektarbeiten auch außerhalb des Klassenzimmers mittlerweile zum modernen Unterrichtskonzept (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 6 U 4904/14).
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 22.08.2016 · 09:59 Uhr
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