Flugaufsicht unterzieht Airlines einer Öko-Wahrheitsprüfung

Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass gegen 20 Fluggesellschaften Untersuchungen wegen möglicher irreführender Werbepraktiken im Bereich des Umweltschutzes eingeleitet wurden. Die Fluggesellschaften, deren Namen bisher nicht öffentlich gemacht wurden, stehen im Verdacht, die Klimawirkung von CO₂-Offset-Programmen und nachhaltigeren Flugtreibstoffen überzubewerten. Die zuständigen nationalen Verbraucherschutzbehörden aus Belgien, den Niederlanden, Norwegen und Spanien beteiligen sich an den Nachforschungen. Sie hinterfragen die Glaubwürdigkeit der Behauptungen der Airlines, die CO₂-Emissionen durch Investitionen in Umweltprojekte oder durch den Einsatz nachhaltigerer Treibstoffe, die immer noch CO₂ ausstoßen, kompensieren zu können. Die Europäische Kommission fordert nun Beweise, dass diese Aussagen wissenschaftlich belegt sind. Die Luftverkehrsorganisation Airlines for Europe wurde hierzu um eine Stellungnahme gebeten. Im Rahmen einer breit angelegten Prüfung von grünen Werbeversprechen seitens der Unternehmen hat die EU ihre Aufmerksamkeit verstärkt auf die Luftfahrtindustrie gerichtet. Bereits letzten Monat urteilte ein niederländisches Gericht gegen KLM wegen irreführender Aussagen zum nachhaltigen Fliegen, während die britische Werbeaufsicht im Dezember Werbung von drei anderen Fluggesellschaften verboten hat. Die Luftfahrt ist für etwa 4 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich. Trotz eines branchenweiten Versprechens, bis 2050 netto null CO₂-Emissionen zu erreichen, gilt sie als einer der schwierigsten Bereiche, um Dekarbonisierung umzusetzen, besonders wegen der bisherigen Abhängigkeit von herkömmlichem Flugkraftstoff. Einige Airlines bieten Passagieren die Möglichkeit an, über zusätzliche Gebühren Klimaprojekte zu unterstützen oder den Einsatz alternativer Flugkraftstoffe zu finanzieren. Die Kommission sieht darin jedoch die Gefahr irreführender Behauptungen, wie zum Beispiel der Eindruck, dass diese Gebühren die CO₂-Emissionen reduzieren oder ganz aufwiegen könnten. Zudem würden Netto-Null-Emissionen ohne klare, verifizierbare Zusagen und unabhängiges Überwachungssystem in Aussicht gestellt. Den Fluggesellschaften wurde eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um auf die Bedenken zu reagieren und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die Science-Based Targets Initiative, eine freiwillige Organisation zur Festlegung von Klimazielen, ist uneins über den Nutzen von Kompensationszahlungen für das Erreichen von Netto-Null-Emissionen. Keine der großen europäischen Fluggesellschaften hat bisher ein Klimaziel eingereicht, das dazu beiträgt, die Erwärmung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten, so die Gruppendatenbank. EasyJet, Gol, Iberia, Lufthansa und Wizz Air wurden aus dem SBTi-Bewertungsprozess für ihre Klimapläne ausgeschlossen, da sie keine anspruchsvollen Ziele vorgelegt haben. (eulerpool-AFX)

Green
[Eulerpool News] · 30.04.2024 · 19:04 Uhr
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