Unfall durch Ausweichmanöver - wer haftet?
(lifepr) Düsseldorf, 26.05.2017 - Verkehrsteilnehmer, die als Helfer bei einem Unfall verletzt werden, stehen nach Angaben der ARAG Experten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Genauso verhält es sich, wenn jemand durch ein Ausweichmanöver versucht, einen Zusammenstoß zu vermeiden und genau dabei verunfallt. In einem konkreten Fall hatte ein Motorradfahrer versucht, einem Radler, der ihm die Vorfahrt genommen hatte, auszuweichen. Dabei stürzte der motorisierte Fahrer und verletzte sich schwer. Nachdem sich die Unfallkasse jedoch zunächst weigerte, das Ereignis als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall anzuerkennen – immerhin war der Motorradfahrer privat unterwegs, als der Unfall geschah – sprachen die Richter ein Machtwort. Und danach steht ein Unfallopfer unter anderem dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es andere Personen vor einer erheblichen Gefahr rettet. Und genau dies hatte der Motorradfahrer mit seinem spontanen Ausweichmanöver getan (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 17 U 955/14).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
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