Uneinigkeit über Investitionsverteilung: Landkreistag kritisiert Wegfall der Kommunenquote
Im Zuge der Diskussionen um das geplante Sondervermögen für Länder und Kommunen hat der Deutsche Landkreistag deutliche Kritik geäußert. Anlass ist das Fehlen einer ursprünglich vorgesehenen festen Quote von 60 Prozent für kommunale Investitionen im jüngsten Kabinettsvorentwurf. Dies sorgt für Unmut, da die Kommunen dringend auf Mittel angewiesen seien, um notwendige Projekte umzusetzen.
Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, machte seiner Enttäuschung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur Luft. Er sieht in dem Entwurf ein Versäumnis, den dringend benötigten Investitionen auf kommunaler Ebene Vorrang einzuräumen – ein Versäumnis, das nicht nur die Kommunen enttäuscht, sondern auch Wachstumschancen schmälert.
Der Gesetzentwurf, über den das Kabinett derzeit berätet, sieht vor, von einem insgesamt 500 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen 100 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz der Länder bereitzustellen. Der aktuelle Entwurf überlässt es den Ländern, die Verteilung der Mittel zu regeln, wobei finanzschwache Kommunen besondere Berücksichtigung finden sollen.
Diese Regelung erlaubt es den Ländern jedoch, den Anteil für die Kommunen flexibel zu gestalten, was Henneke als zu vage empfindet. Henneke betont, dass nur eine gesetzlich festgelegte Mindestquote von 60 Prozent die Kommunen in die Lage versetzen würde, nachhaltig zu profitieren. Eine faire Beteiligung sei unerlässlich, um die Infrastruktur sinnvoll und effektiv zu stärken.
Fehlende Verlässlichkeit in der Vergangenheit bekräftigt seine Skepsis gegenüber der aktuellen Regelung.

